Darf mein Mann das Kind ( 10 Monate alt ) mit der Polizei holen kommen wenn ich mein Vater besuche?

7 Antworten

Solange du das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit ihm gemeinsam ausübst geht das nicht ohne Weiteres. Solltest du allerdings für einen derartigen Familienbesuch hinnehmen, dass die Schulpflicht des Kindes verletzt würde sieht die Sache schon anders aus.

Warum zum Teufel müssen Trennungen immer auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden? Könnt ihr Euch nicht einfach wie Erwachsene benehmen und die von Euch selbst zum Scheitern gebrachte Beziehung abwickeln ohne die Kinder da mit reinzuziehen?

Gemeinsames Sorgerecht heißt gemeinsame Entscheidungen, also darf er auch nein sagen.

Von Experte SkR1997 bestätigt
 ich hab schon einen Termin beim Anwalt

Und der wird dich aufklären was du darfst und was nicht und wie man es hinbekommt, dass du manche Entscheidungen trotz gemeinsamer Sorge selbst treffen kannst.

Deinen Vater darfst du selbstverständlich mit Kind besuchen. Da kann er das Jugendamt anrufen oder die Polizei, solange er will.

Was du selbstverständlich nicht darfst, ist mit dem Kind zum Vater zu ziehen.

Soll er versuchen…

Du verlässt Deutschland nicht und wie ich verstanden habe, hast du die Tägliche Sorge.

Bei der Polizei werden sie ihm sagen, dass er darauf keinen Einfluss hat und das Kind auch nicht holen werden.

Es ist etwas ganz anderes, wenn ein Mann mit seiner schrägen Veranlagung ein Kind in ein Land mit nehmen will, in dem Frauen kaum Rechte haben und es äussert schwierig ist, ein Entführtes Kind zurück zu holen.

Je nach Sachlage kannst du ihm aber eine Reise in die Türkei gerichtlich verbieten lassen.

Mann muss natürlich begründen können, dass eine Kindesentführung droht.

Kann so weit gehen, dass er seinen Pass beim Gericht hinterlegen muss.

Notfalls kann man auch beim Zoll und Flughafen Zoll eine Meldung machen.

Du solltest vorsichtshalber den Pass des Kindes nicht aus der Hand geben. Womöglich auch in einem Safe oder deinen Eltern sicher deponieren.

Bitte besonnen bleiben Überreaktionen, fahrig und rachsüchtig auftreten, führt niemals in eine gute Richtung.

Oh man.. Machtspielchen auf dem Rücken des Kindes.

Geteiltes Sorgerecht = geteilte Entscheidungen aber auch da gibt's Grenzen.

Man muss sich auch nicht die Erlaubnis holen wenn man mal schnell zum Aldi um die Ecke geht mit dem Kind.

Ich denke dass das Mitentscheidungsrecht sich nur auf Übernachtungen oder Auslandsfahrten bezieht (oder Anmeldungen auf Schulen/in Vereinen) aber das wird dir dein Anwalt genauer sagen können.

Sonst könnte er dich damit ja theoretisch einsperren, wenn er zu allem alltäglichen NEIN sagt.

& das ist mit Sicherheit nicht rechtens, da bin ich mir sehr sehr sicher 😉