Darf mein Lehrer mit mir zum Jugendamt?

7 Antworten

Hm, er ist nicht verpflichtet mit dir zum Jugendamt zu gehen. Wenn er allerdings von einer Kindeswohlgefährdung hört, muss er das - meines Wissens - melden. Das geht aus seiner Garantenstellung hervor. Er KANN dich aber natürlich zum Jugendamt begleiten, je älter du bist, desto besser, wobei es üblicher ist, dass jemand vom Jugendamt an die Schule kommt und ihr euch dort zu dritt unterhaltet. In der Regel wird auch die Schulsozialarbeit eingeschaltet, die haben entsprechende Kontakte.

Nach der Meldung hat er per se nicht mehr viel damit zu tun, du kannst ihn aber natürlich weiterhin darauf ansprechen, wenn du ihn als Bezugsperson siehst.

Ich hoffe, das beantwortet deine Fragen im Wesentlichen. :-)

Wann dein Lehrer Charakter  hat,  geht er mit zum  Jugendamt und versucht Dir da zu helfen und lässt dich nicht alleine  und ist auch bei dem Gespräch dabei

er ist Dir gegenüber verantwortlich auch was dein Wohlempfinden geht  zuhause und in der Schule

Woher ich das weiß:Hobby

Nein, verpflichtet ist er nicht. Das bleibt ihm überlassen, für wie dramatisch er die Situation hält.

Er geht auch nicht zum Jugendamt. Er ruft an oder schreibt.

Keine Ahnung, kennen Deinen Sachbearbeiter nicht. Ich kann also nicht sagen, ob er zuerst Dich anspricht oder Deine Eltern.

Aber warum gehst Du nicht selbst zum Jugendamt und erzählst denen, was los ist?

Warum soll das über den Lehrer laufen?

Hallo Paulina363,

nun hast du einen sehr wichtigen ersten Schritt getan!

Wie gut, dass du zu deinem Lehrer ein so gutes Verhältnis hast und dich ihm anvertrauen konntest.

Da dein Lehrer nun über deine Situation Bescheid weiß, verpflichtet ihn schon sein Gewissen, in angemessener Weise aktiv zu werden.

Im Rückblick auf meine Erfahrungen sehe ich einige Möglichkeiten.

Als Lehrer hatte ich öfters Kontakt mit dem Jugendamt. Entweder hatte ich allein das Jugendamt aufgesucht oder aber die Sozialarbeiterin kam in die Schule und hat dort mit der Schülerin gesprochen. Es gab auch die Möglichkeit, dass die Beratung anonym verlief, die Namen der betroffenen Schülerin und der Eltern also nicht genannt wurden.

Was wünscht du dir jetzt?

Auf das weitere Vorgehen kannst du ganz entscheidend Einfluss nehmen. Dafür wären sicher weitere Gespräche mit deinem Lehrer sinnvoll.

Sehr viel hängt ja nun auch davon ab, wie du das Verhältnis zwischen deinen Eltern untereinander und zu dir einschätzt.

Siehst du die Möglichkeit, dass euer Familienleben sich verändern kann und ihr gemeinsam einen neuen Anfang machen könnt oder meinst du, dass du es in deiner Familie nicht mehr aushalten kannst, du weiterhin in Angst vor deinem Vater leben wirst?

Ich meine Hacker48 hat dir die rechtliche Situation gut erklärt.

Ich finde es sehr gut, dass du die Sache ins Rollen gebracht hast. Aber nun darfst du dich nicht von der Angelegenheit "überrollen" lassen!

Vertrauensvolle Begegnungen und gute Gespräche wünsche ich dir!

Unterschiedlich manche nehmen Rücksicht und manche machen quasi einfach ihren Job

Ich denke mal er ist nett und vertrauenswürdig wenn du dich an ihn gerichtet hast da n kommt er bestimmt mit wenn du ihn darum bittest

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Vertrauensschülerin