Dürfen Lehrer das Jugendamt anrufen, ohne vorher mit den Eltern geredet zu haben?
Ich möchte wissen, ob Lehrer das Jugendamt informieren dürfen, auch wenn sie noch kein Gespräch mit den Eltern oder dem Schüler hatten.
13 Antworten
Natürlich. Lehrer unterliegen nicht einer Schweigepflicht, wie Du sie von Ärzten vielleicht kennst. Lehrer haben einen Bildungs- und einen Fürsorgeauftrag. Und wenn Du auf dem Pausenhof vom Klettergerüst fällst, dann wird auch zuerst die 112 gewählt - und danach erst die Eltern.
Und wenn ich will, dann wende ich mich auch direkt an das Jugendamt. Und rede nicht erst mit Deinen Eltern.
Bei Kindeswohlgefährdung dürfen die das , ansonsten dürfen Informationen nur mit Einwilligung der Eltern weitergegeben werden
In aller Regel findet zuerst ein Gespräch mit den Eltern statt. In Falle eines Schulausschlusses bekommt das Jugendamt eine Kopie des Schreibens - dieses schickt dann ein standardmäßiges Schreiben an die Eltern und die Schule und bietet ein Beratungsgespräch an.
Nur bei einer akuten Kindeswohlgefährdung muss die Schule sich direkt an das Jugendamt wenden.
Wenn der Schüler offensichtlich grün und blau geschlagen wurde, dann ist es offensichtlich eine Lüge, wenn er sagt, dass es ihm gut gehe.
Ja sicher darf er darf, ggf. ist es sogar seine Pflicht, je nach den vorliegenen Umständen. Der Lehrer ist zum einen nicht verpflichtet, sich um private Probleme zu kümmern, dafür ist das Jugendamt zuständig. Außerdem muss der Lehrer entscheiden, ob man durch ein privates Gespräch Besserung erzielen kann oder ob das eher ein Fall für das Amt ist und jemanden, der sich in der Sache auch auskennt.
Ja das dürfen sie.
So wie jeder andere auch dem auffällt, dass das Kindeswohl gefährdet ist oder auch nur sein könnte.
Besser einmal zu viel als zu wenig
Und wenn der Schüler versichert hat, dass es ihm gut geht?