Schweigepflichtverletzung vom Lehrer?
Guten Abend,
Meine Frage ist, ob der Lehrer die Schweigepflicht verletzt hat:
Schüler und Mutter erzählen Lehrer in einem vertraulichen Einzelgespräch dass der Schüler unter Depressionen bzw an einer Psychose leidet und deshalb viel in der Schule fehlt. Lehrer sagt am Ende des Gespräches, das es unter den 3en bleibt, erzählt jedoch dann an einem Tag, als der Schüler nicht da war, ohne Erlaubnis des Schülers das der Schüler die erwähnte Krankheit bzw Depressionen hat. Es liegen Beweise vor. (Zeugen und auf Audio gesprochen). Was kann der Schüler tun? Ist es möglich, den Lehrer anzuzeigen? Hat er die Schweigepflicht verletzt?
Nochmal zu erwähnen: Es wurde den Schülern aus der Klasse ohne Erlaubnis des Schülers erzählt.
Mfg
12 Antworten
Ein normaler Lehrer hat KEINERLEI Schweigepflicht. Nur die Vertrauenslehrkraft.
Es ist nicht schick, dass er da gelogen hat mit dem "unter 3 bleiben", aber er darf es.
Rechtlich hat er nichts verbotenes gemacht, da hier keine Schweigepflicht besteht, moralisch gesehen ist es aber unterste Kante. Ich würde mich an den Direktor wenden bzw zusammen mit der Mutter den Lehrer zur Rede stellen (am besten vor dem Direx).
Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
1.Amtsträger,
2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten,
unter Depressionen bzw an einer Psychose leidet
Depressionen bzw. Psychose? Das ist aber schon ein gravierender Unterschied!
Es gibt Dienstvorschriften für Beratungs- und Vertrauenslehrer, die zu Verschwiegenheit verpflichten.
Wenn er im Gespräch versichert, dass der Sachverhalt unter ihm der Mutter und dem Schüler bleibt ist das auch einzuhalten. Bevor man aber gleich die Keule schwingt wäre es ratsam den Lehrer in Beisein des Rektors mit der Sachlage zu konfrontieren.
Nein. Lehrer haben gar keine Schweigepflicht.
Ebenso wird bestraft, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
1.Amtsträger,
2. für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten,
Man hat aber auch eine moralische Verpflichtung seinen Schülern gegenüber. Die mag nicht gesetzlich festgelegt sein in Form einer Schweigepflicht, sollte aber doch in jedem Menschen vorhanden sein. Ich würde mich da an die Schulleitung wenden und mich beschweren.
Vielleicht ist im Vorfeld ein klärendes Gespräch mit dem Lehrer möglich? Möglicherweise gibt es ja gute Gründe warum er diese Informationen weitererzählt hat. Auch denke ich es macht vielleicht einen Unterschied, ob er es seinem Kollegium erzählte um auf mehr Rücksichtnahme für das Betroffene Kind hinzuweisen oder ob er es Schüler*innen oder Außenstehenden erzählt hat.
Zur Anwesenheitspflicht auf die hier einige verweisen, denke ich dass ein Kind mit einer akuten Psychose nicht gezwungen werden sollte am Unterricht teilzunehmen und das Kind gehört in fachärztliche Behandlung und Aufsicht.
Eine blöde Situation auf jeden Fall, ich hoffe ihr bekommt das geklärt:)