Darf man sein eigenes Geld kaputt machen? (verbrennen, ...)

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Hier zur Ergänzung noch ein Zitat aus Wikipedia:

"Münzen und Scheine gehen in das Eigentum des Inhabers über; die vielfach behauptete Aussage, die Europäische Zentralbank sei der Eigentümer, der Inhaber nur berechtigter Besitzer, gilt nicht für den Euro. Das Eigentum an Geld wird wie bei Inhaberpapieren durch einfache Einigung und Übergabe verschafft (§ 929 Satz 1 BGB). Für den Euro gilt, dass die Zerstörung von Zahlungsmitteln weder rechtswidrig noch strafbar ist. In Deutschland gilt § 903 des Bürgerlichen Gesetzbuches, wonach der Eigentümer mit seinen Sachen grundsätzlich nach Belieben verfahren darf. Jeder Besitzer von Geld kann entscheiden, sein Geld nie mehr auszugeben und damit für immer aus dem Umlauf zu nehmen. Mit einer unumkehrbaren Beschädigung von Zahlungsmitteln wird Geld auch nicht vernichtet, sondern nur unumkehrbar aus dem Umlauf genommen. Die Bundesbank leistet jedoch für absichtlich beschädigte Geldscheine keinen Ersatz."

http://de.wikipedia.org/wiki/Geld


Rolf42  15.02.2010, 22:53

Und hier noch ein Zitat aus einer Antwort der Bundesbank auf eine entsprechende Anfrage (noch aus DM-Zeiten, aber auch durch die Euro-Einführung hat sich daran nichts geändert): "An diesen im Zahlungsverkehr umlaufenden Noten erwirbt der jeweilige Inhaber Eigentum nach den einschlaegigen Vorschriften des Buergerlichen Gesetzbuches (§§ 929 ff.). Aufgrund der Vorschrift des § 935 BGB kann im Regelfall davon ausgegangen werden, dass der Inhaber einer Banknote auch deren Eigentuemer ist. (...) In diesem Zusammenhang koennen wir Ihnen bestaetigen, dass eine Strafbarkeit fuer das Zerstoeren von Geldscheinen nicht besteht; allerdings koennten Beschaedigungen, die zu Behinderungen im Zahlungsverkehr fuehren, im Rahmen des Ordnungswidrigkeitengesetzes oder nach allgemeinen zivilrechtlichen Haftungsgrundsaetzen verfolgt werden." Quelle: http://groups.google.de/group/de.alt.folklore.urban-legends/msg/0f9283466c4c9ef8

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An Rolf: Irgendwie kann ich die Antworten nicht mehr kommentieren, deshalb schreibe ich es Dir so: Ich muss Dir Recht geben. Ich habe an die Österreichische Natioalbank geschrieben (Die müssen es ja wissen.) und folgende Antwort bekommen: "Zu Ihrer Anfrage zur Veränderung/Zerstörung von Bargeld teilen wir Ihnen mit, dass in der Österreichischen Rechtsordnung keine Bestimmung existiert, wonach es verboten wäre, in seinem Eigentum stehende Euro-Banknoten und -Münzen zu verändern. Da ein Eigentümer über sein Eigentum grundsätzlich ungehindert verfügen darf, bestehen aus zivilrechtlicher Sicht keine Einwände gegen die eigenmächtige Zerstörung oder Veränderung von im eigenen rechtmäßigen Eigentum befindlichen Euro-Banknoten und -Münzen. Der Eigentümer muss aber die wirtschaftlich nachteiligen Folgen aus dieser Handlungsweise tragen. (...) Ihre Annahme, dass das Geld nicht im Eigentum des jeweiligen (rechtmäßigen) Besitzers stehen könnte, trifft also nicht zu." LG Wotan


Wotan01  08.03.2010, 19:41

Übrigens konnte ich nicht kommentieren, da ich nicht eingeloggt war.

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Dein Geld ist dein Eigentum, du darfst damit machen, was du möchtest. Wenn es anschließend als Zahlungsmittel nicht mehr gültig ist, ist es allerdings dein Problem.

klar, und wenn du nachweißen kannst, das es geld war, dann bekommst die summe auch wieder ausbezahlt. Zuerst muss es jedoch einige Tests durchlaufen!


Offiziel nciht, aber der staat verheizt ja auch sein geld bei banken, also wieso eigl nicht?