Darf man mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren wenn man ein Kind hinten im Kindersitz transportiert?
Es heisst doch laut SVO dass beim Transport eines Kindes besondere Vorsicht geboten ist. Hier in der Stadt gibt es nicht immer durchgehende Fahrradwege, manchmal muss man als Fahrradfahrer auf der unmarkierten Straße fahren und das sogar an gefährlichen Stellen, und ich weigere mich das zu tun wenn ich mein Kleinkind hinten habe, ich werde dafür aber auch regelmäßig angepöbelt. Mir ist die Sicherheit meines Kindes wichtiger, aber ich wüsste gerne wie die Sachlage ist und finde dazu keine Antwort. Bei Begleitpersonen unter 10 jähriger Kinder ist es seit 2016 erlaubt, aber was ist mit Fahrrädern beim Kindertransport?
4 Antworten
Nein.
Grundsätzlich ist es nicht erlaubt, mit einem Fahrrad den Gehweg zu nutzen. Das ist nur zulässig, wenn eine entsprechende Beschilderung vorhanden ist.
Fährt man unerlaubterweise mit einem Fahrrad auf dem Gehweg, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 100 Euro.
Gemäß der StVO darf allerdings ein Kind mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, wenn es das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Für Kinder, die jünger als 8 Jahre sind, ist das Fahrradfahren auf dem Gehweg sogar Pflicht, es sei denn, es ist ein Radweg vorhanden, der baulich von der Fahrbahn getrennt ist.
Im Alter zwischen 8 und 10 Jahren kann es sich ein Kind aussuchen, ob es auf der Straße, dem Rad- oder dem Gehweg Fahrrad fährt.
Wenn das Kind aber selbst Rad fährt, darf ein Elternteil oder eine andere Aufsichtsperson, die grundsätzlich über 16 Jahre alt sein soll, mit ihm auf dem Gehweg fahren.
Wer auf dem Gehweg fahren darf, muss allerdings auf Fußgänger Rücksicht nehmen und darf diese weder gefährden noch behindern, wie es ausdrücklich im Gesetz heißt. Die Kinder und auch die Aufsichtspersonen müssen zudem nach § 2 Absatz 5 StVO vor dem Überqueren einer Fahrbahn absteigen.
Doch ein Recht für Eltern auf dem Bürgersteig fahren dürfen, wenn sie Kinder auf einem Fahrradsitz oder in einem Anhänger mitnehmen, sieht die Straßenverkehrsordnung nicht vor. Geregelt ist lediglich in § 21 StVO, dass Personen ab 16 Jahren Kinder bis 7 Jahren mitnehmen dürfen.
Alles Gute für dich!
Auch für Radfahrer gilt die StVO und nach dieser hat ein Radfahrer, von wenigen Ausnahmen abgesehen, die Fahrbahn oder so vorhanden, den Radweg bzw. Fahrradschutzstreifen zu benutzen. Man darf also nicht.
Nein, ist nicht erlaubt. Aber was soll’s, mir ist meine Sicherheit auch wichtiger, als die Vorgabe. Aber vorsichtig fahren und auf die Fußgänger achten.
Hi hallo,
nein das darf man nicht auf dem Gehweg fahren auch wenn man ein Kind dabei hat. Es dürfen nur Kinder bis 10 Jahren auf dem Gehweg fahren, wenn kein Radweg da ist.
Und Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren.
Gruß Vanni :)
Ja, ok. Aber wenn man erwischt wird dann muss man ein Bußgeld zahlen.
Das kommt auf die Akteure an; bei freundlicher, nachvollziehbarer Argumentation einerseits und gesundem Menschenverstand andererseits wird's wohl ohne Taler gehen...
Nein, das ist im Bußgeld Katalog so festgelegt, was das kostet da hilft nichts. Nur weil man Angst hat auf der Straße zufahren kann man ein Gesetz nicht anderst auslegen.
Aber vom Prinzip her ist es mir auch vollkommen egal wo Du mit dem Fahrrad fährst.
Selbstverständlich ist die Gesetzeslage so. Wenn der Mensch, der die Exekutive vertritt, aber seine Kleider ablegt, ist er von anderen Menschen jedoch nicht mehr zu unterscheiden; und ich unterstelle Mal, dass das auch das "Oberstubchen" betrifft - Letztlich ist es also SEINE Entscheidung, was er gesehen hat - oder auch nicht...
Was Du schreibst, ist vollkommen richtig.
Wenn es MIR jedoch auf der Straße zu gefährlich wäre, würde auch ich den Gehweg benutzen...