Darf man mit 15 zu zweit auf einem Roller fahren?
Darf man mit 15 eine andere Person auf einem Roller mitnehmen?
Führerscheinklasse: AM
6 Antworten
Hallo Dario69,
mit 15 darfst Du die Klasse AM nur in den drei folgenden Bundesländern erwerben:
- Sachsen,
- Sachsen - Anhalt und
- Thüringen
in allen anderen Bundesländern darfst Du nur die Prüfung ablegen die Dich zum Führen nachfolgender fahrerlaubnisfreier und führerscheinfreier Fahrzeuge berechtigt, ablegen:
- einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,
- zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a und b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52), wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist,
Aber sowohl mit
- der Fahrerlaubnisklasse AM, wie auch mit
- der Prüfbescheinigung zum Führen der eben genannten Fahrzeuge
darfst Du (natürlich nur wenn der Roller auch mit zwei Sitzplätzen ausgestattet ist) auch zu zweit fahren.
Bis 2014 war es tatsächlich so, dass Du mit der Prüfbescheinigung für Mofas nur Mofas führen durftest, die nur einsitzig sein konnten.
Seit 2014 darf auch mit der Prüfbescheinigung für Mofas zu zweit gefahren werden.
Schöne Grüße'
TheGrow
Jetzt gibt es wirklich etwas wo ich überfragt bin, denn ich habe noch nie etwas von der Fahrerlaubnisklasse M gehört.
Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ist im § 6 der Fahrerlaubnisverordnung (https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html) festgelegt. Dort ist die Klasse M aber nicht mit angeführt.
Da hier im Forum immer wieder vom Führerschein der Klasse M geschrieben wird, muss ja etwas dran sein.
Oder ist die Klasse M nichts weiter als eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Prüfbescheinigung die zum Führen von Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kleinkrafträdern berechtigt?
Mit der Prüfbescheinigung ist man jedenfalls berechtigt eine zweite Person mitzunehmen. Es gibt lediglich wenn man Kinder unter 7 Jahren mitnehmen will, die Beschränkung, dass der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein muss..
hier kannst es mal nachlesen: früher gab es den M sowie den S heutiger AM http://www.fahrtipps.de/fuehrerscheinklassen/M.php
Danke für den Link. Jetzt weiß ich auch, was mit Klasse M gemeint ist.
Habe eben auch erfahren, dass die Klasse M seit dem 18.01.2013, sprich seit 4 Jahren nicht mehr erteilt wird. Dementsprechend kann der Fragesteller schon aus faktischen Gründe keine Fahrerlaubnisklasse M haben.
Der Link hat mir sehr weitergeholfen und habe ihn auch gleich abgespeichert.
Die Sondererlaubnis ist abgelaufen lt. ADAC.
Seit 2014 Nur wer Bestandschutz ist geblieben. Bley 1914
Ich weiß zwar nicht von welch einer Sondererlaubnis Du sprichst, aber die hat jedenfalls nichts mit der Fragestellung zu tun.
Auf die Frage bezogen gilt, dass am 01.05.2014 in der Fahrerlaubnisverordnung Paragraph 4, Absatz 1 die Nummer 1b zugefügt wurde, nach der auch mit der Prüfbescheinigung für Mofas die zweisitzigen Roller geführt werden dürfen.
Der Passus, dass nur einsitzige Mofas geführt wurden ist herausgenommen worden.
Nur wenn das Gerät dafür zugelassen ist !
Mit 15 darfst Du nur Mofa bis 25 Km/h fahren und die sind in der Regel nur für eine Person zugelassen.
Völlig unzutreffende Antwort.
Erstens darf man auch mit der Prüfbescheinigung für Mofas nicht nur Mofas, sondern auch die zweisitzigen auf 25 km/h begrenzten Roller führen.
Zudem kann man in drei Bundesländern auch die Klasse AM erwerben und darf somit die bis zu 45 km/h schnellen und zweisitzigen Roller führen
Die Klasse AM gilt erst ab 16 Jahre
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 50ccm bzw. 4kw mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Kl A1
Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm bis zu 11KW Leistung bei höchstens 0,1KW/kg sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kw Mindestalter 16
Nach meiner Auskunft gibt bauartbedingt keine für 2 Personen, Wenn ja, dürfen die ab 16 gefahren werden. Der Zulassungsstelle war auch nicht bekannt das solche Roller gibt.
Nur für die Alt- Mofas ist wenn die Originalpapiere noch Bestandschutz
aus der Ex SBZ.
Mit freundlichem Gruß aus dem Oldenburger Münsterland
Bley 1914
Nochmal ergänzend:
Nach meiner Auskunft gibt bauartbedingt keine für 2 Personen, Wenn ja, dürfen die ab 16 gefahren werden
Das Mindestalter von 16 gilt nur für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren
Und was heißt, es gibt keine für 2 Personen
Lies Dir z.B mal die Artikelbeschreibung von diesem Roller hier mal durch:
Habe heute mit der Person vom Landkreis (privat) siesagte Nach ihrem Kenntnisstand gäbe es keine Bauartbedingten für 2 Personen, sie hätten selbt beim Landkreis mit dem Kopf geschüttelt über den Zusatz .
Die Sonderrechte der SBZ wären nur noch für Bestandschutz ,auch damasl gefertigte und gedrosselte dürften jetzt nicht mehr gelten da hierfür keine Originalpapiere ausgeben worden seien. Würden die jetzt verändert ,bräuchten die eine Neuabnahme durch TÜV; DEKRA,
Gute nacht. Bley 1914
Habe heute mit der Person vom Landkreis (privat) siesagte
Sry, uns interessieren hier keine Aussagen und Behauptungen von irgendwelchen Personen. In Deutschland sind solche Dinge gesetzlich geregelt. Entweder werden die entsprechenden Rechtsgrundlagen zitiert oder dem Beitrag kann keine Beachtung geschenkt werden.
Die Klasse AM gilt erst ab 16 Jahre
In den folgenden Bundesländern kann man die Fahrerlaubnis AM bereits mit 15 erwerben:
- Sachsen,
- Sachsen - Anhalt und
- Thüringen
Und am 01.05.2014 würde ein Passus in der Fahrerlaubnisverordnung hinzugefügt, der es erlaubt auch zweisitzige Fahrzeuge mit der Prüfbescheinigung für Mofas zu führen. Zudem ist der Passus "einsitzig" komplett gestrichen worden.
Was nützt der Passus wenn keine Mofas für 2 Personen gebaut werden?
Nur für ehem. und Originalpapieren gilt.
Ich hab vom ADAC übernommen
Die schreiben das diese Mofas bis zum 31,12,1983 zum 1, Mal in Betrieb genommen sie §§ 78 Fahrerlaubnisverordnung pp
Bley 1914 Ich weis auch nicht alles.
Was nützt der Passus wenn keine Mofas für 2 Personen gebaut werden?
Mofas werden im Grunde genommen gar nicht mehr gebaut. Es werden fast ausschließlich nur zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B dessen bauartbedingte Geschwindigkeit auf 25 km/h km/h begrenzt sind, aber im Gegensatz zur Mofa in der Regel zweisitzig sind.
Den Link eines solchen Fahrzeuges habe ich Dir zwar schon mitgeteilt, wiederhole ihn Dir aber gerne:
Und genau diese Fahrzeuge dürfen auch mit 15 und Prüfbescheinigung gefahren werden. Einzige Einschränkung. Das Mindestalter für die Mitnahme von Kindern unter 7 Jahren beträgt 16. Jahre
Die Fahrerlaubnis M kannst du in ganz Deutschland erwerben
Ich bin Roller mit 2 Personen M Führerschein
Für Prüfbescheinigungen hab ich keine Unterlagen
Wo ist den geregelt das der M nur in den 3 Bundesländer erworben werden kann?
Und ab 16 Jahre Lt Beck-Texte und ADAC Ich hab nichts gefunden wo 15 Jahre steht.
Soll mir auch gleich sein. Die SBZ gehört als Beitrittsgebiet zur Bundesrepublik. Die Fahrerlaubnis-VO gilt auch für alle Bundesländer
Selbst diese Kraftkarren must du M haben ab 16
Wenn ich falsch liege bitte ich um Entschuldigung, wenn du was findest wo 15 Jahre auf Roller mit 2 Personen schreib mir bitte.
Dan muss es doch irgendwo stehen das in den 3 Bundesländer ab 15 gilt.
Gruß und schönen Sonntag Bley 1914
http://www.bussgeld-info.de/fuehrerscheinklassen/
In Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen läuft noch bis April 2018 ein Testprogramm, das es Jugendlichen ab fünfzehn Jahren ermöglicht, die Führerscheinprüfung für diese Kategorie abzulegen. Es soll ermittelt werden, ob die Altergrenze dauerhaft heruntergesetzt werden kann.
du schreibst dauernd von M - der wird nicht mehr zugeteilt - hast du das verschlafen - das ist der heutige AM
Die Fahrerlaubnis M kannst du in ganz Deutschland erwerben
bestimmt nicht xD
Und wenn man den M Führerschein hat darf man dann auch zu zweit fahren?