Darf man als Azubi bestimmte Aufgaben verweigern?
Ich fange im September meine Ausbildung im Einzelhandel an. Eine der vielen Aufgaben ist das backen der Sachen für den Backwaren Bereich. Ich persönlich habe aber Panische Angst vor Hitze, und dies wird sich auch innerhalb der nächsten paar Monate nicht ändern. Jetzt ist meine Frage: Darf ich diese Aufgabe einfach verweigern und was passiert dann?
5 Antworten
Stell dir mal vor, jeder Auszubildende käme daher gewatschelt und meint "das kann ich nicht tun und das will ich nicht tun". Auf solche Azubis könnte jede Firma verzichten.
Lass dich einweisen von den Mitarbeitern, die tagtäglich heiße Backwaren aus dem Ofen nehmen. Das kann ja wohl kein Hexenwerk sein. Schütze deine Haut mit langärmliger Kleidung, Handschuhe sind wahrscheinlich ohnehin obligatorisch und werden sicherlich gestellt vom Arbeitgeber.
Probier es aus und suche dir anschließend gerne eine neue Ausbildung.
Ich frage mich, was in den jungen Leuten vorgeht. Du hast deine Ausbildung noch nicht mal angefangen und stellst jetzt schon Forderungen. Entweder du machst das, was zur Ausbildung gehört oder du suchst dir gleich eine andere Ausbildung und nimmst somit nicht jemand anderes den Platz weg.
Typische Arbeiten wie sie jeden Tag anfallen, kannst du nicht verweigern. Arbeitsverweigerung ist ein Grund für eine fristlose Kündigung.
Verweigern darfst du nur Arbeiten die massiv gegen den Arbeitsschutz verstoßen würden, Tätigkeiten die als Straftat zu bewerten wären oder Sachen die dich entwürdigen würden.
Wenn dein Chef will dass du im Bikini auf dem Parkplatz Flyer verteilst oder sein Auto wäscht (immer noch im Bikini), kannst du das verweigern. Wenn er verlangt dass du bei der Konkurrenz die Scheibe einwirfst auch.
Aber die Bedienung des Backofens in der Filiale kannst du nicht verweigern.
Du könntest Aufgaben verweigern, die nichts mit dem Inhalt der Ausbildung zu tun haben
Aber das ist in dem Fall ja eher nicht der Punkt... du könntest natürlich versuchen mit dem Chef darüber zu sprechen.
Sich einfach ohne Erklärung zu weigern wird in jedem Fall nicht gut ankommen, und kann auch dazu führen, dass du gekündigt wirst, am Anfang hast du ja sicherlich auch eine Probezeit.
Und wenn es noch ein paar Monate bis dahin sind, könntest du ja auch doch versuchen daran zu arbeiten.
solche Frage klärt man bevor man seinen Ausbildungsvertrag unterschreibt mit dem Ausbildungsbetrieb.
wenn du beim Tierarzt arbeitest, kannst du auch nicht sagen das du Angst vor Hunde hast.