Darf man aus Thailand gefälschte Sachen mit nach Deutschland bringen so lange es die Freimenge nicht überstreitet ( Nike Schuhe,Breitling Uhren,Klamotten usw )?

8 Antworten

Viele Beantworter hier haben keine Ahnung, aber geben trotzdem "gute" Ratschläge. Eine begrenzte Menge Fakes für den Eigenbedarf werden vom Zoll toleriert. Wieviel ist Ermessenssache vom jeweiligen Zollbeamten. Z.B. 10 mal genau das gleiche T-Shirt wird Dir als Eigenbedarf nicht geglaubt. Aber als Geschenk für Familienmitglieder, also auch unterschiedliche Größen, ist  auch okay. Hast halt eine große Familie :)

Und Etiketten vorher abmachen ist hilfreich, damit die Sachen nicht auf Anhieb als Neuware erkannt werden. 

Hallöle,

das kommt nicht nur auf die Menge an, sondern auch, ob der jeweilige Hersteller ggf. eine Verfügung zur Beschlagnahme gestellt hat (was z.B. bei Nike und Breitling auf alle Fälle so ist!).

Das heißt, Dir wird die jeweilige Sache direkt abgenommen und vom Zoll anschliessend vernichtet und je nachdem, was es ist können dafür auch noch Strafzahlungen fällig werden!

Wenn Du es jedoch versuchst einzuschmuggeln, wird es noch fieser, insbesondere in puncto Strafe! Kann rein theoretisch sogar bis zu einer Gefängnisstrafe reichen, aber mit nur 2-3  im Originalwert nicht übermäßig teuren Sachen wird es wohl eher eine Geldstrafe werden, die aber auch echt teuer werden kann!

Also, tue Dir selbst einen Gefallen und stell keinen "och, so schlimm wird es schon nicht werden"-Blödsinn gar nicht erst an, der Dir dann nachher doch am "Allerwertesten" klebt...

wölfin


Enissa31 
Beitragsersteller
 18.02.2017, 09:08

Ich versuchs trotzdem, die Preise sind zu verlockend hier :P

diewoelfin0815  18.02.2017, 09:22
@Enissa31

Wenn Du wirklich die Mengen, die Du bei dem Beitrag von Ursusmaritimus genannt hast, einführen willst, wird die Strafe aber im Falle eines Entdeckens schon sehr hoch sein!

Aber wenn Dir das egal ist, was illegales zu tun und Dir wichtiger ist, mit etwas zu protzen, was Du Dir eigentlich gar nicht leisten kannst, Marke: "mehr Schein, als sein"...

Tja, wenn Du es nötig hast: viel Spaß!

👎😒 Wow, was für ein toooller Typ Du doch bist.... 🙄

Enissa31 
Beitragsersteller
 18.02.2017, 09:33
@diewoelfin0815

Natürlich kann ich es mir leisten , die Frage ist ob ich bereit bin dies zu bezahlen :P 

Die Komplette Thailand Reise bis jetzt hat mich über 3000 Euro gekostet , wenn man dafür Geld hat , hat man sicherlich auch Geld für Klamotten und Schuhe :P

diewoelfin0815  18.02.2017, 09:46
@Enissa31

Wenn Du wirklich so vermögend wärst, wäre Dir der Preis ja wohl ehrlich gesagt völlig egal und wichtiger, dass keiner, der Dich kennt, womöglich überlegt, was wohl noch so alles bei Dir nur "gefälschte Fassade" sein könnte... 😕

Aber ich bleib dabei: wenn Du es nötig hast: viel Spaß!

Enissa31 
Beitragsersteller
 18.02.2017, 10:07
@diewoelfin0815

Ich bin nicht vermögend , aber ich kann mir Schuhe und Klamotten leisten das ist noch drin .. aber Breitling oder Rolex für 20.000 Euro eher nicht :P

Es hat einfach damit zu tun , anstatt ich mir einpaar Schuhe in DE kaufe , kaufe ich mir lieber hier zu denselben 3-4 paar ... ziehst du abwechselnd an und wenns kaputt geht womit du rechnen muss bei dem Preis ist es egal weil es günstig war 

Also: Die Produktpiraterieverordnung gilt für die gewerbliche Einfuhr von gefälschter Ware. Sollte es sich bei dir um Ware für dich selbst handeln, du die Sachen im Koffer persönlich mitbringst, du im Rahmen deiner Freimenge bleibst und (!) du nicht eine höhere Zahl von Produkten in unterschiedlichen Größen (gewerbliche Einfuhr) mitführst, ist das ok. http://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Rueckkehr-aus-einem-Nicht-EU-Staat/Einschraenkungen/Marken-und-Produktpiraterie/marken-und-produktpiraterie_node.html 

Erstaunlich wie viele hier falsch liegen. Wenn man es nicht genau weiss besser nichts schreiben - und lieber lesen und lernen.

Plagiate als Reisemitbringsel sind erlaubt, bzw. zumindest geduldet. Du kannst also gerne bist zur Freimenge von EUR 430 solche Waren einführen - solange der Zoll erkannt das es für den privaten Eigenbedarf ist.

Das gilt für Reisemitbringsel und nicht für Postsendungen, diese sind generell verboten.

Falls der Zoll kommerzielle Absichten unterstellt dann riskiert man Beschlagnahme und Anzeige.

Plagiate/Waren über EUR 430 werden mit 19% besteuert.

Markenrechtsverletzung und Zoll-Freimengen sind zwei verschiedene paar Schuhe.


eventhelfer  18.02.2017, 08:53

Na dann hast du da Glück gehabt. So was kann aber auch ins Auge gehen.

Enissa31 
Beitragsersteller
 18.02.2017, 08:59
@eventhelfer

Ich brauch aber klare Aussagen , wo kann ich die Zollbestimmungen schwarz auf weiß lesen ? Kannst du mir evtl den Link dazu geben , ich habs nicht gefunden :( .. schon mal DANKE im voraus 

schmerberg  18.02.2017, 09:11
@Enissa31

Das ist allgemein die Bestimmung, dass der Zoll bei Verletzung der Gesetze einschreiten kann/darf/muss. In diesem Fall geht es um das Patentgesetz § 142 und §§ 106 - 108 UrhG

Enissa31 
Beitragsersteller
 18.02.2017, 09:17
@schmerberg

Also ist es auch einbisschen Ermessens des Zollbeamten,wenn er sieht es ist für Eigenbedarf und eine kleine Menge , evtl drückt er dann ein Auge zu :P

schmerberg  18.02.2017, 09:29
@Enissa31

Klar, sonst nähme die Kontrolle nie ein Ende, denn fast jeder hat ein "Souvenir" mit. Aber die haben schon ein Näschen, wann es sich lohnt und dann geht Zeit und Geld drauf, ggf. freut sich die Staatsanwaltschaft.

Enissa31 
Beitragsersteller
 18.02.2017, 08:52

Vor 6 Monaten in August war ich in der Türkei und als ich zurück kam wollte der Mann am Zoll nur wissen wieviel ich für alles bezahlt habe