Darf man auf einer Demo gegenprotestieren?

11 Antworten

Ja, darf er und wird er auch.

Der Veranstalter hat die Veranstaltung angemeldet. Und wenn da jemand stört - so wie du - dann fliegst du.

Und nein, du hast weder das Recht zu sein, wo du willst noch zu sagen, was du willst. Du darfst z.B. nicht in meiner Wohnung sein - oder sonst wo, wo ich ds Hausrecht ausübe - und du darfst du mir auch nicht sagen, was du willst. Gibt da viele nette Tatbestände, die dir genau das verbieten. (Beleidigung, üble Nachrede, Volksverhetzung...)

Ausßerdem würde es von vollständiger geistiger Umnachtung sprechen, tätest du real, was du hier so schön beschreibst. Und womöglich wäre das sogar ne Freifahrt im bunten Auto.


neinxdochxoh  25.01.2024, 09:13

Alles unrichtig.

0
cas65  25.01.2024, 09:14
@neinxdochxoh

Nach Rex Trollus ganz sicher. ^^ Nur gilt das hier leider nicht.

4
geheim007b  25.01.2024, 09:34
@cas65

er hat aber recht. Der Veranstaltungsleiter hat kein Hausrecht auf den öffentlichen Grund im Kreis seiner Demo. Die Polizei kann ihn allerdings mit einem Platzverbot belegen.

0
cas65  25.01.2024, 09:48
@geheim007b

Die Ordner der Demo werden ihn als Störer aus der Veranstaltung entfernen. Und dazu hat der Veranstalter auch jedes Recht. Er muss das keinesfalls dulden.

0
geheim007b  25.01.2024, 09:52
@cas65

Und das ist eben falsch. Die Ordner haben das recht die Polizei hinzu zu rufen, nur wenn es keinen Aufschub duldet (z.B. er gewalttätig ist) können sie im Rahmen der Nothilfe tätig werden. Sie müssen diesen sogar beschützen, wenn er von anderen Demoteilnehmern angegangen wird.

0
bagasicHD 
Beitragsersteller
 25.01.2024, 22:07
@geheim007b

Ich liebe es wenn Leute die wissen, anstatt zu meinen zu wissen ausnahmsweise mal auf GuteFrage zu finden sind. Vielen Dank @geheim007b. So ähnlich wie du beschriebst, habe ich es mir auch gedacht, weil alles andere nicht mit dem deutschen Recht zu vereinbaren wäre

0

In bestimmten Grenzen darfst du das. Wenn Scholz, Habeck usw. auftreten, rufen zahlreiche Anwesende, buhen sie aus, pfeifen usw. Das muss ein Redner hinnehmen. Nicht hinnehmen muss er Störungen, welche die Veranstaltung so massiv stören, dass sie nicht mehr durchgeführt werden kann sowie Beleidigungen und Volksverhetzung. Dann würden Ordner bzw. die Polizei einschreiten.

Man "Darf", der Veranstaltungsleiter darf einen aber auch nicht entfernen..... ABER die Polizei darf es wenn das verhalten darauf ausgelegt ist den öffentlichen Frieden zu Stören (aka Platzverbot). Ich vermute allerdings dass man dann eher vom Rettungsdienst "entfernt" werden würde.

Ja klar. Musst halt die Reaktion aushalten. Evtl. wird die Polizei dafür sorgen, dass es nicht zu Auseinandersetzungen kommt.

Unter freiem Himmel auf öffentlichen Grund: nein.

Nach Versammlungsgesetz §18 Abs. 3 hat nur die Polizei das Recht dazu.