Darf man auf einer Demo gegenprotestieren?
Kann ich bspw. auf eine Antiafd Demo gehen und dann AFD Parolen rufen? Darf mich der Veranstalter ausschließen? Schließlich habe ich doch das Recht zu sein wo ich will und zu sagen was ich will?
Edit: Interessant, wie man bei einem solchen Thema ganz schnell so viele Antworten bekommt. Die Gesellschaft scheint echt gespalten und teilweise wird einem hier indirekt Gewalt angedroht wegen einer rein hypothetischen Frage. Ich lasse jetzt mal den politischen Teil weg und belehre euch nicht was Demokratie bedeutet, weil hier offensichtlich einige Demokratie Feinde unterwegs sind (natürlich alle entsetzt bei dem Wort AFD). Eine Sache zu Medienkompetenz. Leute lauft nicht wie Scharfe dem ÖRR hinterher, um euch selbst als Gutmensch im gewissen zu haben. Davon abgesehen ging es eigentlich darum, dass ein guter Freund und ich Sarkasmus lieben, die aktuelle Situation und generell viele Menschen nicht mehr ernst nehmen können und uns bereits bei den FFF Demos einen Spaß daraus gemacht haben mit Motorrädern dort hinzufahren und mit den Leuten zu reden, Zitat meinerseits auf Nachfrage welche Meinung wir als Junge Leute den hätten, ich sei gegen das Klima. Es geht also einfach darum irrwitzige Kommentare zu bringen. AFD Parolen waren ein extremes Beispiel, damit ich all das hier nicht schreiben muss. Anscheinend reicht die Intelligenz heute nicht mehr aus, um solche Vereinfachungen zu erkennen. Über die angedrohte Gewalt mache ich mir keine Sorgen und auch auf den Demos nicht. Wär das Zittern anfängt, wenn er sich nicht kloppen kann, kann gern ein Termin vereinbaren. Sowohl ich als auch mein Kumpel sind in der Position uns keine Sorgen über Gewalt machen zu müssen. Es sei denn alle Menschen auf der Demo sind gewaltbereit, aber das ist doch hoffentlich nicht der Fall. Wir werden am Samstag jedenfalls mit demonstrieren. Vlt. einfach etwas Aufklärung betreiben, diskutieren, versuchen die andere Seite zu verstehen und Spaß mit dummen Sprüchen haben.
11 Antworten
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Ja, darf er und wird er auch.
Der Veranstalter hat die Veranstaltung angemeldet. Und wenn da jemand stört - so wie du - dann fliegst du.
Und nein, du hast weder das Recht zu sein, wo du willst noch zu sagen, was du willst. Du darfst z.B. nicht in meiner Wohnung sein - oder sonst wo, wo ich ds Hausrecht ausübe - und du darfst du mir auch nicht sagen, was du willst. Gibt da viele nette Tatbestände, die dir genau das verbieten. (Beleidigung, üble Nachrede, Volksverhetzung...)
Ausßerdem würde es von vollständiger geistiger Umnachtung sprechen, tätest du real, was du hier so schön beschreibst. Und womöglich wäre das sogar ne Freifahrt im bunten Auto.
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Nach Rex Trollus ganz sicher. ^^ Nur gilt das hier leider nicht.
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er hat aber recht. Der Veranstaltungsleiter hat kein Hausrecht auf den öffentlichen Grund im Kreis seiner Demo. Die Polizei kann ihn allerdings mit einem Platzverbot belegen.
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Die Ordner der Demo werden ihn als Störer aus der Veranstaltung entfernen. Und dazu hat der Veranstalter auch jedes Recht. Er muss das keinesfalls dulden.
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Und das ist eben falsch. Die Ordner haben das recht die Polizei hinzu zu rufen, nur wenn es keinen Aufschub duldet (z.B. er gewalttätig ist) können sie im Rahmen der Nothilfe tätig werden. Sie müssen diesen sogar beschützen, wenn er von anderen Demoteilnehmern angegangen wird.
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Ich liebe es wenn Leute die wissen, anstatt zu meinen zu wissen ausnahmsweise mal auf GuteFrage zu finden sind. Vielen Dank @geheim007b. So ähnlich wie du beschriebst, habe ich es mir auch gedacht, weil alles andere nicht mit dem deutschen Recht zu vereinbaren wäre
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In bestimmten Grenzen darfst du das. Wenn Scholz, Habeck usw. auftreten, rufen zahlreiche Anwesende, buhen sie aus, pfeifen usw. Das muss ein Redner hinnehmen. Nicht hinnehmen muss er Störungen, welche die Veranstaltung so massiv stören, dass sie nicht mehr durchgeführt werden kann sowie Beleidigungen und Volksverhetzung. Dann würden Ordner bzw. die Polizei einschreiten.
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Man "Darf", der Veranstaltungsleiter darf einen aber auch nicht entfernen..... ABER die Polizei darf es wenn das verhalten darauf ausgelegt ist den öffentlichen Frieden zu Stören (aka Platzverbot). Ich vermute allerdings dass man dann eher vom Rettungsdienst "entfernt" werden würde.
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Ja klar. Musst halt die Reaktion aushalten. Evtl. wird die Polizei dafür sorgen, dass es nicht zu Auseinandersetzungen kommt.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Unter freiem Himmel auf öffentlichen Grund: nein.
Nach Versammlungsgesetz §18 Abs. 3 hat nur die Polizei das Recht dazu.
Alles unrichtig.