Darf man Arbeitsangebote aus "religiösen" Gründen ablehnen?
Und erhält keine Sperre beim Amt ?
So als Moslem eine Vollzeitarbeit weil dort mit Schweinefleisch, Spirituosen gehandelt wird, als Lagerarbeiter in einem Betrieb der auch pornographischen Material lagert, als Schreibkraft in einem Inkasso - Büro oder Bank weil es dort um Zinszahlungen geht ?
Darf man das aus "religiösen" Gründen ablehnen ohne sanktioniert zu werden ? Wenn ja dürfen Nicht - Moslems das Gleiche ebenfalls ablehnen ohne Sanktion ?
10 Antworten
Ja, du kannst Arbeit ablehnen, die nicht zu deinem Moralischen, religiösem Leben passt.
Es muß natürlich Luft sein für andere Arbeiten, du kannst nicht alles ablehnen mit der Religion als Begründung.
Für dich als Atheist gibt keine religiösen Gründe, etwas abzulehnen. Das nennt sich dann Moralvorstellungen und ist ebenfalls erlaubt.
Es gab tatsächlich ein Gerichtsurteil, da sollte jemand in einem Bordel arbeiten, er hat das aus moralischem Grund abgelehnt und hat recht bekommen.
Wenn man mit dem Bezug auf Vegetarier nicht im Schlachthaus arbeiten gehen will, wird das auch durchgehen.
Es braucht also keinen Religiösen Grund, sondern einen Moralisch akzeptierten Grund, warum du eine Spezielle Arbeit ablehnst, nicht jeder ist dazu geeignet Krankenpfleger zu werden und nicht jeder kann mit Zahlen umgehen.
Es heisst, der Job muß geeignet sein.
Eine Ablehnung eines Jobs mußt du also sehr gut begründen.
Meine Begründung :
Meine "Religion" verbietet mir alles worauf ich keinen Bock habe. Bei den "Göttern" der Arbeitsverweigerung und der Faulheit !
Ich kenne ausreichend Zeugen vom Sofa. Danke, lass mal ...
Ich bin seit Jahren Rentner und arbeite ehrenamtlich für die Tafel und bei Bedarf handwerklich für unser Tierheim.
Mir geht es darum das aus absurden "religiösen" angebotene Arbeit abgelehnt wird - und dies nicht sanktioniert wird. 'Religion" ist ein privates Hobby und hat nichts mit Erwerbstätigkeit zu tun.
Wer Arbeitet aus "religiösen" Gründen ablehnt - der will offensichtlich nicht arbeiten.
Wenn man kein Schweinefleisch essen oder kochen musst, vermutlich nicht.
Krankenpfleger oder Altenpfleger geht wohl auch nicht.
Und wo man nicht beten kann während der Arbeit auch nicht.
Bei allem was ein Muslim nicht darfst, bleibt dann nicht viel?
Eine Arbeitsstelle ablehnen darfst du nur wenn diese gegen Gesetze verstößt.
Deine Religion darf kein Ablehnungsgrund sein.
Wenn du dich als Moslem nicht der deutschen Lebensweise anpassen willst - du musst ja selber kein Schweinefleisch essen - dann solltest du dir überlegen ob Deutschland als Wohnland für dich geeignet ist.
Das sehe ich genauso.
Wir zwingen niemanden in UNSEREM LAND zu leben
Eine Arbeit, die offensichtlich gegen Gesetze verstößt, darfst Du ablehnen, sonst nicht. Religiöse Empfindlichkeiten spielen da keine Rolle.
Da fragst du am besten deinen Sachbearbeiter.
Als ich auf Jobsuche war hatte ich einen lockeren Sachbearbeiter. Sie haben selten kontrolliert, weil ihre Erfahrung zeigte, dass die zu Betreuenden ohnehin selbst möglichst schnell wieder einen Job wollen.
Aber andere Arbeitsämter können natürlich andere Erfahrungen machen.
Grundsätzlich gilt, dass die Arbeit zumutbar sein muss. Was darunter fällt ist oft Interpretationssache.
Wenn du bei deinem Ansprechpartner fragst weißt du es gewiss.
Interpretationssache bedeutet hier Amtswillkür. Der eine Sachbearbeiter sanktioniert Arbeitsverweigerung, der Andere nicht aus absurden "religiösen" Gründen ?
Das ist definitiv Willkür.
Inspiriert durch diese Frage möchte ich wissen wie es sich im ALG1 bzw. Bürgergeldbezug damit verhält=
https://www.gutefrage.net/frage/ich-finde-einfach-keinen-minijob-noch-schwerer-als-muslim
Ich bin offen atheistisch.
Darf ich es auch ohne sanktioniert zu werden ablehnen?
Darum geht es in der Frage