Erhöhtes Beförderungsgelt für Minderjährige?

4 Antworten

Hallo nohopp

Auf keinen Fall bezahlen einfach weigern und den Eltern sagen sie sollen der Zahlung der 60 Euro widersprechen da der Minderjährige nur beschränkt geschäftsfähig ist und keine Einverständnis zur Fahrt ohne Ticket vorlag:

https://rainlehmitz.de/erhoehtes-befoerderungsentgelt-fuer-minderjaehrige-schwarzfahrer/

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre können wegen ihrer
eingeschränkten Geschäftsfähigkeit im Falle des Schwarzfahrens nicht zur
Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes gezwungen werden.

Das erhöhte Beförderungsentgelt ist eine vertragliche Strafe. Es
setzt also einen Vertrag voraus. Diesen schließt man konkludent in dem
ich in den Bus oder die Bahn einsteige. Nur  Minderjährige sind
beschränkt geschäftsfähig. Sie können nur dann Verträge schließen, wenn
Eltern hierzu ihre Einwilligung gegeben haben, wie z.B. durch
Zurverfügungstellung von Taschengeld zu bestimmten genehmigten Zwecken.
Wenn die Minderjährigen, damit etwas kaufen, ist der Vertrag gültig.

Der einzige Vertrag der von den Eltern mit unterschrieben wurde wird der für die Schulfahrkarte sein deswegen wäre es evtl möglich maximal 7 Euro für das vergessene Ticket zu verlangen und keinen Cent mehr.

Strafrechtliche Konsequenzen sind nicht möglich da bedingt durch den Besitz der Zeitfahrkarte keine Erschleichung einer nicht bezahlten Leistung möglich ist.

LG

Darkmalvet

Woher ich das weiß:Hobby – Disclaimer: Meine Antwoten stellen keine Rechtsberatung dar
Ist das überhaupt richtig, das diese Angelegenheit zwischen dem Busunternehmen und dem Minderjährigen (beschränkt geschäftsfähig) lief?

Nein.

Minderjährige sind nicht verpflichtet bei einer Schwarzfahrt ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu entrichten, wenn von elterlicher Seite für die Schwarzfahrt selbst kein Einverständnis vorlag.

Maximal u.U. durchsetzbar wären die Kosten der einfachen Fahrt.

Das Busunternehmen wird das anders sehen, aber das spielt keine Rolle. Die wissen wie Gerichte in der Vergangenheit in der Thematik geurteilt haben, ergo klagen sie es nicht ein.

Fahren ohne gültigen Fahrausweis hat nach den Geschäftsbedingungen des Fahrdienstleisters die Folge ein erhöhtes Fahrgeld zu verlangen. Dabei spielt das Alter der Person keine Rolle.


kevin1905  08.05.2018, 18:46

Nur dass es gegen Minderjährige nicht durchgesetzt werden kann, da diese keinen Beförderungsvertrag schließen können ohne elterliches Einverständnis. Und diese geben ihr Einverständnis konkludent nur für die Strecke für die ein Ticket Gültigkeit hat.

Es gibt keine zivilrechtliche Anspruchsgrundlage für ein erhöhtes Beförderungsentgelt gegen Minderjährige, weil es keinen wirksamen Vertrag gibt.

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extrapilot351  08.05.2018, 19:28
@kevin1905

Eltern haften für ihre Kinder. Schon mal gehört. Sonst könnten ja alle ohne Fahrkarte fahren.

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kevin1905  08.05.2018, 20:57
@extrapilot351
Eltern haften für ihre Kinder.

Ja, schon 1000 mal gehört und genau so oft ist es falsch.

Es ist einer der größten Rechtsirrtümer in Deutschland, neben dem urbanen Mythen, man müsse 3 mal mahnen bevor man klagen oder ein Inkassobüro bemühen darf, während einer Krankschreibung hätte man Kündigungsschutz oder, dass für Garderobe keine Haftung übernommen wird.

Ich schlage dir also in der Zukunft vor dich aus einschlägigen Rechtsquellen zu informieren, statt am Stammtisch oder aus dem Hörensagen oder gar ein Studium der Rechtwissenschaften abzuschließen, bevor du zu rechtlich relevanten Fragen eine Antwort schreibst.

ELTERN HAFTEN NICHT FÜR IHRE KINDER, NIEMALS UNTER KEINEM UMSTÄNDEN!

Sonst könnten ja alle ohne Fahrkarte fahren.

Nein nicht jeder, nur jeder U18 und dass zivilrechtlich eine Konventionalstrafe nicht durchsetzbar ist, ändert nichts daran, dass Schwarzfahrer Ü13 strafmündig sind und Leistungserschleichung, sofern sich ein Vorsatz beweisen ließe, nach § 265a StGB zur Rechenschaft gezogen werden können.

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Vorgezeigt? Dem Busfahrer oder wem?

Entweder eine E-Mail zur Behörde oder selber dort vorbeigehen


kevin1905  08.05.2018, 18:47
Entweder eine E-Mail zur Behörde oder selber dort vorbeigehen

Ein Busunternehmen ist keine Behörde!

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extrapilot351  08.05.2018, 19:28
@kevin1905

Jedoch ein Unternehmen mit Geschäftsbedingungen die jeder mit dem Kauf eines Fahrscheins akzeptiert.

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kevin1905  08.05.2018, 21:05
@extrapilot351
Jedoch ein Unternehmen mit Geschäftsbedingungen die jeder mit dem Kauf eines Fahrscheins akzeptiert.

Nur das Minderjährige aufgrund der verminderten Geschäftsfähigkeit diese Willenserklärung nicht wirksam abgeben können, ohne elterliches Einverständnis.

Wie viele Eltern kennst du die ihren Kindern erzählen: "Ja klar kein Problem, fahr ruhig schwarz."? Würde jetzt mal tippen, das solche Profi-Asi-Eltern ehr die Ausnahme als die Regel sind.

§§ 106, 107 und 108 Abs. 1 BGB bitte mal lesen und

Vgl. auch

  • Urteil AG Jena 22 C 21/01
  • Urteil AG Bonn 4 C 486/08
  • Urteil AG Bergheim 23 C 166/98

zu der Thematik.

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nohopp 
Beitragsersteller
 08.05.2018, 18:29

Nachträglich vorgezeigt wurde es von ihm im Kundencenter, wie der Kontrolleur es ihm zuvor sagte.

Auf tel. Rückfrage teilte man uns mit, wenn das tatsächlich vorgezeigt wurde, dann hätte man einen neuen Wisch über 7 Euro bekommen. Und nun stets Aussage gegen Aussage.

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