Darf ich mit Klasse B auch mit Anhänger fahren ohne eine Anhänger Prüfung zu machen?
5 Antworten
Ja, aber nein...
Es gilt: Du darfst dann einen Zug, also eine Kombination aus Zugmaschine und Anhänger, mit Klasse B fahren, wenn die Summe der zulässigen Gesamtmassen (steht im Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1) nicht über 3.500kg liegt.
- Sonderfall: Das Zugfahrzeug wiegt nicht mehr als 3.500kg. Dann darfst Du immer noch einen Anhänger mit einer maximal zulässigen Gesamtmasse von 750kg ziehen.
- Sonderfall: Du machst in der Fahrschule eine kleine Sonderprüfung, um in der Zeile hinter der Klasse B die Schlüsselnummer 96 eingetragen zu bekommen. Eine klassische Fahrprüfung beim TÜV muss man dafür nicht machen. Dann darfst Du immer einen Zug fahren, dessen zulässige Gesamtmassen 4.250kg nicht überschreiten. Das wirkt auf den ersten Blick wie der Sonderfall 1, ist es aber nicht!! Mit der Schlüsselnummer 96 dürfen die Gewichte anders verteilt sein, also z.B. 3.250kg Zugmaschine und 1.000kg Anhänger. Das ginge ohne die Schlüsselnummer 96 nicht!
- Für alle anderen Fälle bedarf es der Klasse BE oder höher.
Anhänger bis 750 kg zG darfst du immer ziehen. Größere Anhänger nur, wenn die zG von PKW und Anhänger zusammen 3500 kg nicht übersteigt.
Ja, darfst du ..
Zulässiges Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger (also beides zusammen) darf dabei nicht über 3,5t liegen.
Ich verfasse meine Beträge wie ich es möchte. Erstell du deine wie du willst. :)
Alles klar. Dann verfasse ich meine weiterhin vollständig und rechtlich korrekt.
ja wenn auto und anhänger nicht mehr wie 3,5 ton zulässiges geamtgewicht überschreiten oder an einem 3,5 ton auto darfst 750 kg anhänger dranhängen
Ja darfst du.... Siehe Antwort vom *FahrschulNerd*.
Das ist nicht korrekt, oder zumindest nicht die ganze Wahrheit. Hat das Zugfahrzeug eine zulässige Gesamtmasse von 3.500kg darf man IMMER noch einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750kg fahren.