Darf ich mit bestandenen b17 schon vor meinem 17. Geburtstag 50er Roller fahren?
Hab nächste Woche schon praktische Prüfung, aber werde erst in nem Monat 17... Weiß jemand ob ich dann nach der bestandenen Prüfung nur meinen 50er Roller fahren darf, oder muss ich warten? Habe irgendwo gelesen dass man das darf aber finde die Website nicht. Danke im Voraus lg :)
2 Antworten
Die Fahrerlaubnis wird mit Aushändigung des Führerscheins erteilt, §22 FeV.
Der Führerschein wird dir nicht vor Erreichen des Mindestalters ausgehändigt.
Da du das Mindestalter für Klasse AM erreicht hast, kannst du dir für die Zeit bis zum 17. Geburtstag einen Führerschein nur für diese Klasse ausstellen lassen.
Danke habe gestern auch noch meinen Fahrlehrer gefragt☺️
Den Führerschein solltest du dann per Post bekommen. Wenn der vor deinem 17. ankommt ist er aber noch nicht gültig. Erst am Geburtstag darfst du dann Roller fahren
Dafür muss man sich keinen Führerschein ausstellen lassen, auch die Prüfungsbescheinigung für BF17 berechtigt zum Führen von Rollern.