Darf ich mit 13 im Reitstall aushelfen?
Hey,
also ich (w13) möchte mir eventuell in den Sommerferien (je nachdem, wie Corona es möglich macht) eine Reitschule/einen Reitstall suchen und dort freiwillig aushelfen, also unbezahlt. Ich habe jetzt 7 Jahre Reit- und Pferdeerfahrung. Mir geht es dabei gar nicht ums Unterricht geben (was ich vermutlich sowieso nicht darf) sondern viel mehr ums helfen bei Pferde fertig machen, misten, Pferde rausbringen.
Wenn es die Möglichkeit gibt, würde ich mich natürlich auch gerne mal auf eines der Pferde draufsetzen oder zum Beispiel einen Ausritt begleiten (NICHT FÜHREN). Das ist aber kein Muss sondern wäre nur ein schöner Zusatz.
Darf ich das überhaupt, da es ja freiwillig und unbezahlt ist? Oder ist das verboten?
Habt ihr auch Tipps, wie ich meinen Vater überreden kann (er mag Pferde nicht so und findet es blöd, wenn wir immer so lange im Stall sind, aber zuhause meckert er nur, dass ich so viel am Handy bin und ich mir doch mal ein zweites Hoby suchen soll. Ich will aber kein zweites Hobby! Ich würde eben lieber meine Zeit mit Pferden verbringen...)?
LG
5 Antworten
Das geht eigentlich schon. War früher auch nicht unüblich; heute befürchten allerdings viele Stallbetreiber zu Scherereien. Aber fragen kannst du da auf jeden Fall mal.
Na da hoffen wir mal der Betrieb kennt das JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz) nicht. Gilt auch für Praktika und ähnliches!
Kinderarbeit ist verboten. Grundsätzlich sollen Kinder nach § 5 JArbSchG gar nicht arbeiten. Es gibt einige Ausnahmen von diesem Verbot.
- leichte Arbeiten für Kinder über 13 Jahren, wenn die Eltern zustimmen und eine tägliche Arbeitszeit von zwei Stunden nicht überschritten wird
Keine gefährlichen Arbeiten (§ 22 JArbSchG)
Einige Arbeiten bringen hohe Gefahren und Unfallrisiken mit sich. In diesen im Jugendarbeitsschutzgesetz definierten Bereichen dürfen Jugendliche nicht arbeiten. § 22 JArbSchG benennt folgende Fälle:
- Arbeiten, die die Leistungsfähigkeit übersteigen
- mit besonderen Unfallgefahren verbundene Arbeiten
- Aufgaben, bei denen Jugendliche außergewöhnlicher Hitze, Kälte oder Nässe ausgesetzt sind
- Tätigkeiten, bei denen die Jugendlichen gesundheitsschädlichem Lärm oder gefährlichen Strahlen ausgesetzt sind
- Arbeiten, bei denen sie mit gefährlichen Arbeitsstoffen in Berührung kommen
Nach § 22 JArbSchG dürfen Jugendliche keine gefährliche Arbeit leisten.
§ 22 Abs. 2 JArbSchG lässt auch in weiteren Ausnahmefällen die Beschäftigung Jugendlicher mit gefährlichen Arbeiten zu:
- Wenn eine fachkundige Aufsichtsperson den Schutz des Jugendlichen gewährleisten kann, darf dieser auch gefährliche Arbeiten ausführen.
Unterweisung und gesundheitliche Betreuung
Der Arbeitgeber muss Jugendliche immer vor Beginn seiner Beschäftigung über Unfall- und Gesundheitsgefahren aufklären. Hierzu gehört auch, dass er sie über die adäquate Benutzung der persönlichen Schutzausrüstung informiert.
Eine Unterweisung ist auch notwendig, bei der Arbeit an neuen Maschinen, an gefährlichen Arbeitsstellen und bei Umgang mit gefährlichen Stoffen, Reinigungsmittel / Bioabfälle(Mist).
Alle sechs Monate muss diese Unterweisung wiederholt werden.
Reitbetriebe sind in der Berufsgenossenschaft recht hoch eingestuft!
Eine Anmeldung(berufgenossenschaftlich) sollte zwingend erfolgen, wenn es zu Schäden kommt sind diese in der Regel nicht mal eben so. Der Umgang mit Pferden mag zwar schön sein, nur nicht gerade immer Gesund, so kann fast jeder Reiter über Blutergüsse, Schrammen, verstauchte oder gerade gebrochene Knochen berichten.
Hallo,
Wenn ich in den Ferien Zeit habe, schreibe ich immer am Abend davor meiner Reitlehrerin (ihr gehört der Satll) und frage ob ich eher kommen darf. Und meistens darf ich halt eher kommen (also in der Früh) und da sind dann die Einsteller da, die halt da Stalldienst haben und dann schreibe ich dieser Person ob es für sie ok ist und dann wann ich kommen darf. Ich bin halt dann den ganzen Tag da und am Abend holt mich meine Mama/ Papa ab und ja. Manchmal nehme ich mir dann eine Reitstunde (aber nicht immer) oder komme wenn ich sowieso Reitstunde habe.
Und ich frage halt immer noch meine Eltern, aber für die ist das ok.
Wer bringt dann in der Früh die Pferde auf die Koppel/Paddocks und Futter?
Bei uns ist dann da jemand am Stall weil meine Lehrerin erst Mittags kommt. ;)
Also bei uns im Stall ist es so das das geht. Man kann mal ausmisten oder füttern. Ich würde dann einfach mal nachfragen ist ja bei jedem Stall anders.
Danke :)) Ich wwerde auf jedenfall mal fragen. Kostet ja nix :))
Ja das geht
Hab mit meiner RL auch schonmal drüber gesprochen, dar fin den Sommerferien tatsächlich auch schon früh kommen, bei uns gibt es aber keinen Stall- Dienst...