Ich gehe davon aus, dass die entsprechenden Lokale schließen mussten. In den meisten Fällen wohl aus finanziellen Gründen. Es ist nicht selten, dass dann an gleicher Stelle wieder ein Restaurant eröffnet, allerdings unter anderem Namen.
Zunächst mal: Habt ihr eine Schulordnung? Und was steht da zu Handys drin?
2.) Es ist kein Diebstahl gewesen.
3.) Na so völlig grundlos wird man dir das Handy wohl kaum abgenommen haben. Und auf Verdacht hin wird man dich auch nicht angesprochen haben. Mein Verdacht: Laut Schulordnung habt ihr in der Schule entweder kein Handy dabei zu haben oder dürft es nicht benutzten. Du hast dagegen verstoßen.
Nein, kannst du nicht. Warum? Weil der Konsum von Tabak nicht verboten ist, auch nicht für Minderjährige oder Kinder. Lediglich der Verkauf, das Zugänglich machen oder das Zulassen des Konsums in der Öffentlichkeit ist verboten.
Der Kerl kann dir überhaupt nicht drohen. Den Schaden regeln Versicherungen untereinander. Interessant ist für dich nur die Frage, ob du dich des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort schuldig gemacht hast. Ohne Schaden kein Unfall. Die Frage ist allerdings ob es einen Schaden gab. Ich würde mal abwarten was die Polizei schreibt.
- Wo hat deine Mutter denn angerufen? Bei der 112 oder bei einem ärztlichen Bereitschaftsdienst?
- Hat sie deutlich zu verstehen gegeben, dass dein Vater bewusstlos war? Das wäre eine Notarzt-Indikation. In dem Fall wäre es definitiv falsch gewesen nicht sofort den Rettungsdienst mi Sondersignal zu schicken und 35 Minuten - wenn es denn so lange war - wären viel zu lange.
- War dein Vater denn bewusstlos und ist danach wieder wach geworden oder war er gar nicht "weg"?
- Wie will deine Mutter erkennen, dass es sich um einen blutigen Schlaganfall handelt? Das kann selbst der Rettungsdienst nicht vor Ort.
- Soso, das sagt "man"? Solche Aussagen sind völlig unsinnig, weil irrelevant für den Einzelfall. Soll heißen: Du solltest die Hoffnung nicht aufgeben.
- Ihr habt euch richtig daneben benommen. Alles einsauen und sich dann weigern das wieder sauber zu machen? Klingt nach schlechter Erziehung.
- Nein, einschließen darf sie euch nicht.
- Du wurdest darüber informiert. So einen Aufstand zu machen war also wohl unnötig.
- Wenn die Polizei kam und dir gesagt wurde, dass du Post bekommen wirst, hast du dich wohl ordentlich daneben benommen. So geht's natürlich nicht.
Wenn weder Polizist, noch Ampel noch Verkehrsschilder vorhanden sind gilt Rechts-vor-Links.Darüber hinaus muss man als Linksabbieger entgegenkommenden Verkehr durchfahren lassen. Dies gilt auch dann, wenn dieser von sich aus gesehen nach Rechts abbiegt.
Quelle:
§ 9 StVO - Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(3) Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, ...
(4) Wer nach links abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge, die ihrerseits nach rechts abbiegen wollen, durchfahren lassen. Einander entgegenkommende Fahrzeuge, die jeweils nach links abbiegen wollen, müssen voreinander abbiegen,...
Geht's nicht auch ne Nummer kleiner? Menschenrecht?
Schau in deine Schulordnung, dann wirst du sehen, dass Handys während des Unterrichts untersagt sind. Ggf. steht sogar drin, dass man sie gar nicht mit in die Schule bringen darf oder diese während Klassenarbeiten eingesammelt werden.
Ich weiß nicht was dein Problem ist. Während einer Klausur brauchst du dein Handy eh nicht, dann kann es auch ausgeschaltet vorne auf dem Tisch des Lehrers liegen.
Ja, wenn du eine Filiale betrittst in der du Hausverbot hast begehst du einen Hausfriedensbruch. Das ist eine Straftat.
Unternehmen verfahren unterschiedlich mit der Thematik, teilweise werden auch Bilder eingesetzt, oft nur der Name. In jedem Fall würde ich das lassen.
Solange du volljährig bist darf die Uni dazu keine Informationen weitergeben.
Aber: Solltest du Unterhalt von deinen Eltern bekommen bist du ihnen gegenüber verpflichtet einen Nachweis über das Studium zu erbringen. Muss nochmal nachlesen wo ich das gelesen habe.... Oder du googlest zu dem Thema mal.
Klar. Die überfallen dann in Schutzausrüstung und mit dem Löschfahrzeug vor der Tür die Bank und keiner merkt wer das war. Klingt nicht so richtig sinnvoll, oder?
Eine Beleidigung gemäß § 185 StGB ist das nicht. Es kann sich aber unter Umständen um eine Bedrohung gemäß § 241 StGB handeln. Ob das so ist hängt aber vom Einzelfall ab.
Der Satz, dass du nichts machen kannst, weil dein Gegenüber Uniform trägt und nicht alleine ist, lässt darauf schließen, dass du ein ziemlicher Wichtigtuer bist. Lerne dich zu benehmen und deinen Gegenüber mit Respekt zu behandeln.
Du hast einen festen Mobilfunkanbieter, zum Beispiel O2. Wenn du nun keinen Empfang bei O2 hast kannst du nicht telefonieren. Es ist aber möglich, dass du gleichzeitig das Telekom-Netz empfängst. Ein Notruf über die 112 ist nicht netzgebunden und kann über jedes verfügbare Netz abgesetzt werden. Voraussetzung ist aber, dass irgendeines verfügbar ist. Denn ganz ohne Netz auch kein Notruf.
Übrigens:
- Bei einem Anruf bei der Rettungsleitstelle wird immer die Rufnummer mit übertragen. Egal ob diese unterdrückt wird oder nicht.
- Wenn die Netze überlastet sind, z.B. an Silvester, fliegt jemand anderes aus der Leitung, damit du bei der 112 durch kommst.
Die Schuldfrage ist nicht pauschal zu beantworten.
Das hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Wenn der Fußgänger einfach auf die Fahrbahn läuft trägt er im Zweifel mindestens eine Teilschuld. Der PKW-Fahrer trägt durch die so genannte "Betriebsgefahr", die er durch die Fahrzeugnutzung setzt, auch oft eine Teilschuld. Auch bei einem Rettungswagen ist das nicht anders. Wenn das Fahrzeug allerdings mit Sonderrechten (gemäß § 35 StVO) unterwegs ist wird vom Fahrer eine nochmals erhöhte Sorgfaltspflicht erwartet.
Was passiert, wenn der Rettungswagen einen Eigenunfall hat?
Die Einsatzfahrt wird in so einem Fall abgebrochen und die Leitstelle informiert. Der Rettungswagen wird dann den Patienten, der sich bei ihm vor Ort befindet, versorgen. Zu dem ursprünglichen Einsatz werden dann andere Kräfte alarmiert. Ggf. werden zu dem "neuen" Einsatz ebenfalls weitere Fahrzeuge alarmiert.
- Handelt es sich wirklich um ein Notarzteinsatzfahrzeug?
- Woher willst du denn wissen, dass die Fahrt keinen Grund hat?
- Die Verwendung von Sondersignalen ist in § 38 StVO klar geregelt. Dort ist festgeschrieben, wann diese eingesetzt werden dürfen.
- Wenn es sich um ein fortwährendes Problem handelt kannst du ja mal beim Ordnungsamt oder der Leitstelle nachfragen. Allerdings natürlich nicht über den Notruf.
Ja, das gibt es.
Gemäß §12 StVO ist das Halten unter anderem verboten an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen sowie an scharfen Kurven. Auch ist es tabu vor oder in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten zu halten. Ebenso ist es verboten weniger als 5 Meter vom Schnittpunkt von Kreuzungen oder Einmündungen zu parken.
Wenn man eine Herzdruckmassage bei einem gesunden Menschen, also einer Person mit normalem Herzschlag, durchführen würde, käme es unter Umständen zu Komplikationen. Es besteht die Möglichkeit das Herz "aus dem Takt" zu bekommen. Darüber hinaus können Rippen gebrochen werden, insbesondere bei älteren Personen.
Ja, Mitglieder freiwilliger Feuerwehren haben nach Alarm auf dem Weg zum Gerätehaus Sonderrechte.
Das bedeutet, dass man bestimmte Regeln der StVO unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung übertreten darf. (§35 StVO)
Nein, du darfst kein Blaulicht auf deinem Dach montieren!
Der TÜV wird dir das zum Glück nicht eintragen und zudem dürftest du es sowieso nicht nutzen, da dir keine Wegerechte zustehen.
Wenn ich deine Frage so lese hoffe ich persönlich, dass ich nicht in deinem Ort wohne. Es gibt genug "Heißdüsen", die nach Alarm wie von Sinnen und einsatzgeil zum Gerätehaus pflügen. Rücksichtslos zu rasen ist aber gerade nicht erlaubt. Zudem gilt natürlich die alte Weisheit: Nur wer ankommt kann helfen. In diesem Sinne: Fahr lieber etwas defensiver und komm dafür sicher an.
Das solltest du unbedingt mit deinem Arbeitgeber abklären.