Darf ich mein Handy von Telekom-Vertrag verkaufen?

6 Antworten

Hallo Gansehaut666,

kurz und knapp: Du kannst das Gerät verkaufen! Mit Zahlung des einmaligen Gerätepreises geht das Handy in dein Eigentum über und du kannst damit machen, was du willst.

In diesem Fall ist es so, dass du die Subvention über den Mobilfunkvertrag weiter zahlst, diese aber nicht an ein bestimmtes Gerät gebunden ist.

Im Prinzip wie beim Autokauf. Du kannst ein Auto über das Autohaus finanzieren. Dann bleibt das Auto so lange Eigentum der Bank, bis die Finanzierung abgeschlossen ist.
Oder du holst dir einen Kredit bei deiner Hausbank und kaufst damit das Auto. Du hast auch hier eine laufende Finanzierung, diese ist jedoch nicht an das Auto gebunden. Dadurch ist das Auto hier gleich dein Eigentum und du kannst damit tun und lassen, was du möchtest.

Ich hoffe, ich konnte die ein oder andere Unklarheit beseitigen.

Viele Grüße Daniel H. von Telekom hilft

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Alle Festnetz- & Mobilfunkthemen der Deutschen Telekom

Das kommt auf die genauen vertraglich vereinbarten Bestimmungen an. (Wurde ein Eigentumsvorbehalt vereinbart?)

Ich würde das sicherheitshalber beim Anbieter direkt erfragen.

Solange das Handy keinen Simlock hat. In dem Fall würdest du wohl Ärger mit dem Käufer bekommen.

Es gibt 2 Arten des handykaufs bei verträgen;

1. du bezahlst das handy mit dem reduzierten Kaufpreis zzgl. den erhöhten monatlichen vetragspreis,

2. das Handy wird zusätzlich zum Vertrag finanziert/geleast.

bei 1. darfst du das Handy verkaufen. der erhöhte Preis beim Vertrag bleibt aber bestehen. bei 2. nicht, weil in diesem Fall das Handy erst nach Ablauf der Finanzierung deines ist. bei Leasing kann das Handy nach Ablauf zurück gefordert werden.

generell gibt immer:

 mobilfunkvertrag und handykauf/ -finanzierung/ -leasing sind immer 2 verschiedene Vorgänge bzw. verträge. auch wenn es den Anschein hat das beides zusammenhängt.


Kein ding du kannst mit dem Handy machen was du willst.