Darf ich Kunden des Ladens verweisen, wenn er kopftuchtragende Mitarbeiterin beleidigt?

21 Antworten

Als Angestellter darfst du das nur, wenn der Hauseigentümer / Mieter / dein Chef diese Vorgehensweise mitträgt. Denn nur er hat das Hausrecht, dass er an dich übertragen kann.

So ist es z.B. auch bei Türstehern. Sie übern das Hausrecht aus im Namen des Eigentümers.

Machst du es ohne Zustimmung deines Chefs kann man dir geschäftsschädigendes Verhalten vorwerfen was zur Kündigung führen kann.

Ich finde den Weg von der Anderen Seite viel einfacher.

Wenn er die Aussage trifft, dass er nicht mehr kommt, kann man Ihm ja sagen, dass man in diesem Falle es bedauern würde einen Kunden zu verlieren aber es letztlich seine Entscheidung sein, nicht mehr in seinem vertrauenswürdigen Laden einzukaufen.


Stoffel2410 
Beitragsersteller
 24.04.2024, 06:59

Diese Aussage hilft mir sehr. So weiß ich jetzt, das ich da mal Rücksprache mit dem Chef halten sollte (es gibt ja evtl. noch andere Kunden, die sich davon „angeekelt“ fühlen).

und, wie sie schon sagten, wenn der Kunde eh nicht mehr reinkommen möchte….

Fotograf1986  24.04.2024, 07:13
@Stoffel2410

Lass dir nichts aufschwatzen. Die Bäckerei ist kein Club und du erteilst ja Leuten nicht ohne Kausalität ein Hausverbot (z.B nur weil dir die Kleidung nicht gefällt).

Natürlich darfst du eine Kundin auch ohne Absprache mit dem Besitzer/Boss, sie des Ladens verweisen.

Z.B wenn sie das Ehegefühl anderer Kunden oder Angestellter verletzt.

Oder wie in diesem Fall wo es sich um eine Straftat handelt.

Du kannst sie anzeigen und des Ladens verweisen. Du kannst ihr auch auf Grundlage dessen zukünftig den Zutritt zum Laden verweigern.

Recht und Gesetz sind hier auf deiner Seite.

Apokailypse  24.04.2024, 14:57
@Fotograf1986

... und wirst als Angestellter wegen Geschäftsschädigung gekündigt. Super Vorschlag den du hier unterbreitest.

Wenn der Chef ein Interesse daran hat möglichst viel Geld zu verdienen und jeden Kunden zwingend habe will und ich als Angestellter die Leute des Ladens verweise egal aus welchen Gründen besteht die Möglichkeit der Kündigung.

Von Experte tinalisatina bestätigt

Du brauchst da eigentlich nichts zu machen, wenn er für sich entschieden hat in dem Fall nicht mehr bei euch einzukaufen, ist der Drops schon gelutscht.

Ansonsten, bevor du jetzt die Lichterkette startest oder sonstwas, rede erst einmal mit deiner Kollegin wie sie dazu steht und anschließend mit dem Geschäftsführer, damit er dir entsprechende Handlungsempfehlungen gibt.

In Lebensmittelbetrieben gibt es strenge Hygienevorschriften, da könnte das Tragen eines Kopftuches auch ein Problem sein und der Kunde könnte damit argumentieren. Daher solltest du dich erst mit dem Geschäftsführer abstimmen und nicht gleich den Kunden mit Diskriminierung kommen.


Funship  24.04.2024, 10:08
da könnte das Tragen eines Kopftuches auch ein Problem sein

Ich würde ja eher annehmen, dass durch das Kopftuch weniger Haare der Mitarbeiterin zwischen den Semmeln landen.

Das Tragen einer Haube, wie es in Produktionsbetrieben der Lebensmittelindustrie gang und gäbe ist, habe ich im Verkaufsraum einer Bäckerei auch noch nie gesehen.

HoskevonBerg  24.04.2024, 10:18
@Funship

Du hast den Kontext nicht verstanden, darum ging es nicht. Ich hatte nur aufgezeigt das der Kunde auch jederzeit mit einem durchaus nachvollziehbaren Argument reagieren könnte, also sollte man schon genau überlegen ob man gleich mit der Rassismuskeule kommt.

Übrigens ein schwaches Argument, denn da gäbe es noch Details über Tragedauer einer Kopfbedeckung, damit verbunden der Grad der Sauberkeit usw.. Da kann man sich schnell selbst in die Defensive bringen.

Es ging auch nicht um das Tragen einer Haube/ Mütze, wie es in der eigentlichen Backstube üblich ist.

Obwohl ich auch gegen das Tragen eines Kopftuches bin, finde ich das Verhalten dieses Kunden weit überzogen und unverschämt.

Lass das junge Mädchen raus und sage ihr nichts, das verletzt sie nur.

Den Chef würde ich verständigen. Hoffentlich ist er fair und lässt diesen Kunden ziehen.

Nein, im geschilderten Fall ganz sicher nicht !

Denn erstens mußt Du ein Hausverbot mit Deinen Chefs abklären, Du als Angestellter bist nicht befugt Kunden eines auszusprechen.

Zweitens bist Du nicht berechtigt "Beleidigungen" zu konstruieren wo keine sind.

Der Kunde kündigt an das er den Laden meiden wird wenn die vermummte Mitarbeiterin anwesend ist.

Wo bitte ist hier eine "Beleidigung" gegeben ?

Auch eine unnötige Verkleidung welche irgend eine "Religion" demonstrieren soll ist eine Vermummung.

Oder. ?

Darf ich Kunden des Ladens verweisen
  • Wenn du Inhaber bist, oder...
  • wenn der Inhaber dich autorisiert hat, stellvertretend das Hausrecht auszuüben

Trifft beides nicht zu, hast du keinerlei Recht dazu.


orangade  24.04.2024, 07:22
Trifft beides zu, hast du keinerlei Recht dazu.

?

wiki01  24.04.2024, 07:24
@orangade

Danke, da fehlt ein „nicht“. Hat mein ipad verschluckt. Wird sofort geändert.