Darf ich einen eingetragen Privatweg nutzen wenn ich jemand besuchen möchte?
Mein Neffe hat ein Haus an einer Nebenstraße, welche als Privatweg zu einem bis jetzt unbewohntem Nachbsrgrundstück gehört. Er hat sich damals beim Kauf, vorsorglich ein Nutzungsrecht eintragen lassen. Jetzt ist das Nachbsrgrundstück wieder bewohnt, und der Eigentümer hat sofort ein Schild, Privatweg, Betreten verboten, aufgestellt. Meinen Neffen sollte es ja nicht stören, denn durch den Eintrag kann ihm ja auch der Nachbar die Nutzung nicht verweigern. Was ist aber mit der Verwandtschaft die ihn besuchen möchte. Darf ich den Weg befahren um dann mein Auto auf dem Grundstück meines Neffen abstellen, oder muß ich sehen das ich das Grundstück auf anderem Weg erreiche. Ich denke doch das der Eigentümer dies dulden muß, oder kann er jedem anderen der zur Verwandtschaft meines Neffen gehört die Nutzung verweigern?
4 Antworten
Hat er Wegerecht oder Befahrensrecht eintragen lassen?
Nein, der Nachbar darf das Wegerecht Deines Neffen nicht einschränken. Selbstverständlich erstreckt sich dieses auch auf seinen Besuch. Im Gegenteil, eigentlich könne Dein Neffe sogar die Entfernung des Schildes verlangen.
Ich vermute aber mal, dass dieses Verbotsschild nicht auf Dich gemünzt ist. Wahrscheinlich gab es schon Vorkomnisse, mit unbefugten Betretungen Fremder und evtl. sogar verbunden mit Sachbeschädigungen.
Sollte der Nachbar Dich jedoch tatsächlich an der Zufahrt hindern wollen, wäre ein Gespräch zu dritt, die erste sinnvolle Maßnahme.
Auch wenn es ein Privatweg ist wird es eine Art Nutzungserlaubnis geben.
Er hat sich damals beim Kauf, vorsorglich ein Nutzungsrecht eintragen lassen.
Wenn dein Neffe Anreiner ist und ein eingetragenes Wegerecht für sein Grundstück hat, bezieht das seine Gäste natürlich mit ein.