Darf ich eine Steuererklärung bei Mini-Job machen?

3 Antworten

Dürfen natürlich. Ob das was bringt steht auf einem andern Blatt.

Ich habe gehört, dass man Dinge wie Laptop und Bücher für die Uni steuerlich absetzen kann.

Ja richtig. Aber das bedeutet nur, das die Kosten dafür als Werbungskosten oder ggf Sonderausgaben die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer mindern. Durch reduziert sich entsprechend die von dir zu zahlendene Einkommensteuer. Beim Lohnsteuerabzug wurden nur eine pauschale berücksichtigt. Deshalb hat man da idr zu viel vorausgezahlt und bekommt dann die Differenz erstattet. Da die Einkommensteuer bei dir aber wohl sowieso 0€ beträgt gibt es nichts was zu viel vorausgezahlt wurde und es kann nichts erstattet werden. Du bekommst nicht die Kosten für den Laptop erstattet.

Wenn du schon irgendeine Berufsausbildung hast, wären die Studien kosten Werbungskosten und keine Sonderausgaben. Dann könnte der Verlust, also soweit die Werbungskosten über den Steuerpflichtigen Einnahmen liegen vorgetragen werden. Vielleicht wirken die sich dann später aus

Du darfst immer eine Einkommensteuererklärung machen. Aber das geht immer nur für vergangene Jahre, nicht für das laufende.

Wenn du im gleichen Jahr mehr als eine Einkommensquelle hast, musst du für dieses Jahr sogar eine machen.

Ich habe gehört, dass man Dinge wie Laptop und Bücher für die Uni steuerlich absetzen kann. Weiß jemand, ob das tatsächlich geht? 

Zum Verständnis, wie die Einkommensteuer funktioniert

Deine Einkommenssteuer wird - wie der Name verrät - immer aus deinem gesamten Bruttojahreseinkommen berechnet.

Wenn du irgendwo arbeitest, führt dein Arbeitgeber die Steuer bereits für das jeweilige Mobnatsgehalt an das Finanzamt ab und du bekommst Netto aufs Konto.

Hast du aber mehrere steuerpflichtige Einkommensquellen im Jahr oder ändert sich unerwartet was (z.B. Jobverlust oder Jobaufnahme), musst du das Jahr drauf für dieses Jahr eine Einkommensteuererklärung machen, wo die Steuer "über alles" neu berechnet wird. Die Einkommenquellen wissen ja voneinander nichts und man weiß am Anfang des Jahres ja noch nicht, was das Jahr noch kommt. Aus der Differenz der bereits angeführten Steuer und der neu festgesetzten Steuer ergibt sich eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung.

Und hier kommt das "Absetzen" ins Spiel: Bezahlst du etwas von deinem versteuerten Nettoeinkommen, das du ausschließlich für den Beruf brauchst, ist das nicht mehr so wirklich dein Einkommen. Das gibt man in der Steuererklärung an und dann wird der Betrag bei der Neuberechnung rausgenommen, also die Versteuerung für diesen Betrag wieder rückgängig gemacht. Man hat es "abgesetzt".

Dadurch musst du idr. weniger Steuern bezahlen.

Bist du unter der Freigrenze, zahlst du aber keine Steuern und ein Absetzen bringt dir rein gar nichts - Von 0 Euro Steuern kann man keine Steuern abziehen.

Den Laptop finanziert dir das Finanzamt nicht. Also wenn du ihn absetzt, ist er dadurch nicht gratis, sondern nur aus der Steuerberechnung ausgenommen, wodurch du ein paar Steuern sparst.

Inwieweit ein Studium hier als berufliche Nutzung zählt und ob und in welchem Umfang der Laptop absetzbar ist, musst du mal einen Steuerberater fragen.

Natürlich darfst du. Aber da du bei einem Minijob keine Steuern zahlst, ist das sinnlos.