Krankenversicherung bei Pflichtpraktikum?
Hiii
Ich studiere derzeit und im Oktober mache ich mein Pflichtpraktikum von 6 Monaten in dem ich 1.850€ (ja wirklich sehr viel für ein Praktikum) verdienen werde. JETZT bin 23 hab einen Mini Job und eigentlich noch bei meinem Vater Familienversichert.
Weiß vielleicht wie das ungefähr aussehen kann im Praktikum? Mein Minijob wird im Praktikum nicht bestehen bleiben!
Ich freue mich auf eure Antworten😊
1 Antwort
Da weiss dir die minijob-zentrale.de guten Rat unter basiswissen: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/01_basiswissen/02_infos_kompakt_zu/04_praktikanten_und_auszubildenden/node.html
wie z.B.: Vorgeschriebene Praktika
Das sind Praktika, die in einer Ausbildungs-, Studien- oder Prüfungsordnung verpflichtend vorgesehen sind.
Wer innerhalb seiner Gesamtausbildung ein Praktikum absolviert, übt dieses im Rahmen seiner betrieblichen Berufsbildung aus. Dazu muss der Praktikant die Verpflichtung zur Ausübung des Praktikums nachweisen. Er ist grundsätzlich sozialversicherungspflichtig – unabhängig von der Höhe seines Verdienstes. Selbst wenn er bis zu 450 Euro verdient oder das Praktikum bis zu drei Monate befristet ist, gelten für ihn nicht die Minijob-Regelungen.
Die Sozialversicherungsbeiträge betragen ca. 20% vom mtl. Bruttolohn für die RV-, KV-, PV- sowie die Arbeitslosenversicherungsbeiträge und Lohnsteuer wird dir als Single in Lohnsteuerklasse 1 ab einem mtl. Bruttoeinkommen von ca. 1150€ vom Lohnbüro einbehalten!
Jedoch beträgt für einen Single der Grundfreibetrag in 2022 aktuell 10.437€ + 1.200€ Werbungskostenpauschale + Vorsorgeaufwand; also insgesamt sind weit über 11.637€ im Jahr einkommensteuerfrei ;-)
Zuviel einbehaltene Lohnsteuern kannst du im Folgejahr durch eine Ek-Steuererklärung vom Finanzamt rückerstatten lassen, falls keine weiteren Einkommen vorliegen!
Gruß siola55
Also max. 30% werden dir vom Lohnbüro als Single in Lohnst.klasse 1 einbehalten für die Lohnsteuern und Sozialabgaben.