Mini Job bei Hol Ab?
Hallo leute,
ich bin 15 und möchte einen Mini Job bei Hol Ab machen um etwas mit dazu zu verdienen.
Kann mir jmd par Tipps geben was denn auf mich zu kommt und was ich denn so verdienen würde?
1 Antwort
Bei Beschäftigungen von Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu beachten. Ein Jugendlicher ist, wer zwischen 15 und 17 Jahre alt ist. Doch wer noch voll schulpflichtig ist, gilt als Kind im Sinne des JArbSchG. Das bedeutet, dass Minijobs nur mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten und nur leichte und für Kinder geeignete Arbeiten ausgeübt werden dürfen.
Wir empfehlen wir im Vorfeld ein Gespräch mit dem Arbeitgeber, um ein Arbeitsangebot zu erfahren.
Grundsätzlich können 15 Jährige 450-Euro-Minijobs oder kurzfristige Minijobs ausüben.
Wir haben auch einen interessanten Blogbeitrag zu Ferienjobs.
Viele Grüße,
Ihr Team der Minijob-Zentrale