Darf ich ein Theaterstück aus einem bestehenden Film/Serie schreiben?

Pseud000  18.11.2024, 10:59

Was genau kopierst du? Die Handlungsstruktur, Charaktere, Namen, Dinge, die der Autor der Serie dafür ausgedacht hat?

Nini411 
Beitragsersteller
 18.11.2024, 11:02

Das Drehbuch der Serie ist von der Buchvorlage kopiert. Ich würde alles was du genannt hast allerdings auch kopieren.

Pseud000  18.11.2024, 16:05

Bezüglich des Vorgehens wäre es noch super, wenn man weiß, wie diese Serie entstand. Original oder Adaption eines Buches/Mangas/anderen Werks?

Nini411 
Beitragsersteller
 19.11.2024, 08:14

Es gibt dazu sechs Bücher nach denen dann die Serie geschrieben wurde

Pseud000  19.11.2024, 08:18

Ah okay, dann würde ich den Autor und den Verlag dazu anschreiben, die haben da Rechte daran und verweisen dich ggf. an den Partner weiter, der die Verfilmung macht, falls nötig.

Nini411 
Beitragsersteller
 19.11.2024, 08:33

Okay, danke :))))

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich höre zurzeit eine Vorlesung zum Thema Medien- und Urheberrecht, deswegen hoffe ich, dass das eine tolle Übung für mich ist, die ich richtig beantworte.

Eine kurze Recherche zeigt mir aber hier, ja, du musst dir Recht einholen:

https://lehrerfortbildung-bw.de/st_recht/urheber/urh/theater/6_was_tun/

Das ist eine Info für Lehrkräfte, die Schultheater machen in Baden-Württemberg, aber hier spielt ja kein Landesrecht rein, sondern nur Bundesweites Recht. Es ist also überall so.

Jetzt aber zu einer feinen Erklärung:

Urheber genießen für ihre „Werke“ Urheberrechtsschutz
Merkmale des Werkbegriffs (§ 2 Abs. 2 UrhG):
• 1. Persönlich
• 2. Geistig: Idee in wahrnehmbarer Form
• 3. Schöpferisch: Hinreichende Gestaltungshöhe (Individualität, Originalität) • Sonderfälle: Werkvorstufen, Werkteile

Sonderfall können wir schonmal ausklammern, denn das Werk ist vollendet vollständig.

Eine Serie ist selbstverständlich auch urheberrechtlich geschützt. Insbesondere, wenn sie die Adaption eines Romanes, oder eines anderen urheberrechtlich geschützten Werks ist.

Die urheberrechtliche Schutzfrist

•Zweck der zeitlichen Beschränkung: Interesse der Allgemeinheit an freier Werknutzung
•Grundsatz: 70 Jahre nach Tod des Urhebers wird das Werk gemeinfrei (§64 UrhG)
•Leistungsschutzrechte: Unterschiedliche Regelungen

Wäre das Werk, das du als Theaterstück adaptierst schon über 70 Jahre alt, dann könntest du machen was du willst. Leistungsschutzrechte lassen wir mal außen vor, da geht es um Übersetzer, Illustratoren, Musikdarbietende etc.

Zum Beispiel kurz nachdem eben genau diese zeitliche Beschränkung auslief, konnten irgendwelche Niemande einen Winnie Puh Film drehen und das wurde dann ein Splatter-Film. Auch, wenn es fürchterlich für den Urheber gewesen wäre, das mitzuerleben, aber früher lebten die Menschen eifnfach nicht lange genug, dass es relevant werden würde.

Wer sind die Rechtsinhaber?

•Autorinnen und andere Urheber. Nachweis der Rechtsinhaberschaft z.B. durch Namensnennung der Autorin auf dem Buchcover oder in den Credits eines Films.
•Verlage, denen von Autoren und anderen Urhebern die ausschließlichen Nutzungsrechte an einem Werk übertragen wurden. Nachweis der Rechtsinhaberschaft z.B. durch Copyrightvermerk in einem Buch.

Analoge weitere Rechteinhaber gibt es auch bei Filmen. Wer genau das ist, hängt davon ab, ob der Urheber der Geschichte ein Drehbuchautor ist oder ob da noch ein anderer Urheber dahinter steckt etwa bei Adaptionen. Faustregel ist aber: du kannst davon ausgehen, dass eine Firma (bei Filmen die Produktionsfirma) vertraglich Rechte erworben hat oder selbst Urheber ist durch Verträge mit Kreativen. An diese Stelle und idealerweise den eigentlichen Urheber solltest du dich wenden.

Hier noch zu Verwertungsrechten (und deine Art der Adaption wäre natürlich eine Verwertung; das ist auf Bücher bezogen, aber du kannst es 1:1 auf alle Werke im Sinne des Urheberrechts übertragen)

Zweck: Materieller/wirtschaftlicher Schutz des Urhebers (Geistiges Eigentum, Art. 14 Grundgesetz und Art. 17 Grundrechte-Charta der EU)

•Vervielfältigungsrecht, §16 UrhG (Beispiel: Buchdruck)
•Verbreitungsrecht, §17 UrhG (nicht so relevant für dich)
•Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, §19a UrhG (für dich nicht so wichtig)
Vortragsrecht, §19 Abs.1 UrhG (Beispiel: Buchlesung, Aufführung)
Bearbeitungs-und Umgestaltungsrecht, §§15, 23 UrhG (Beispiel: Übersetzung, Adaption in anderes Medium)
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – passendes Studium; Möchtegernautor

Nini411 
Beitragsersteller
 19.11.2024, 08:13

Vielen Dank! Das gibt nen Stern für dich⭐️

DasOrakel  19.11.2024, 08:18
@Nini411

Bitte bedenke, daß Du auf einer Laienseite bist, auf welcher keine Rechtsberatung erfolgt.

Der Antwortende bezeichnet Deinen Fall selbst als "Übung" und sich als "Möchtegernautor" :)

Pseud000  19.11.2024, 08:27
@DasOrakel

Ja natütlich, alle Angaben ohne Gewähr, die Infos, die ich zitiere in meinem Lauftext sind aber von einer Vorlesung bei einem Prof der Anwalt ist und Lektor zugleich und Inhaber eines der ältesten Lehrstühle für Medienrecht in Deutschland.

Angaben aber ohne Gewähr. Ist klar, dass das keine gültige Rechtsberatung ist.

In ein paar Jahren, wenn ich bei einem Verlag arbeite, passe ich meine "Woher ich das weiß" Sektion etwas an.

Der Möchtegernautor teil war hier nicht als Begründung gemeint, sondern der Studium-Part.

Privat schreiben darfst du immer. Was daraus machen jedoch nicht (außer so Schultheaterstücke, bei denen kein Geld eingenommen wird)


Nini411 
Beitragsersteller
 18.11.2024, 10:46

Hey, danke erstmal. Was müsste man denn machen, um es außerhalb von Schultheater aufführen zu dürfen? Es geht um eine Jugendgruppe :)

ohne Erlaubnis des Autors? Auf jeden Fall. Rowling z.B. versteht da gar keinen Spaß.

filme bei denen das copyright ausgelaufen ist, kannst du benutzen


Nini411 
Beitragsersteller
 18.11.2024, 10:47

Hey, danke :)

Woher weiß ich ob das ausgelaufen ist?

Hole Dir am besten eine Erlaubnis der Rechteinhaber.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Laie und erteile KEINE RECHTSBERATUNG..

Nini411 
Beitragsersteller
 18.11.2024, 10:56

Danke :)

Und wer ist das? Oder woher weiß ich wer das ist?

DasOrakel  18.11.2024, 10:58
@Nini411

Wende Dich an den Sender, der die Serie zuletzt ausstrahlte.

Dort sollte man Dir einen Ansprechpartner nennen können.