Kann das Jobcenter eine Zahlung zurückziehen?

4 Antworten

Ich hatte denen eigentlich gesagt

Hast Du es nur "gesagt" oder schriftlich eine entsprechende Änderungsmitteilung eingereicht?

Zahlungsrelevante Änderungen müssen den Jobcentern m.W.n. immer bis zum 20. eines Monats vorliegen.

da es noch nicht der erste ist und er es nicht abgebucht hat.

Was meinst Du mit "noch nicht der erste" und mit "nicht abgebucht"?

Bist Du das hier:

https://www.gutefrage.net/frage/hartz-iv-auf-ein-fremdes-konto-und-dann-nicht-bekommen

?

Nein. Einmal getätigte Überweisungen lassen sich meines Wissens nach nicht mehr zurück holen.

Das Geld wurde vermutlich auch schon vor Tagen angewiesen (spätestens Montag), damit es pünktlich gutgeschrieben wird.


hmmm19 
Beitragsersteller
 29.09.2020, 20:25

Also soll das hat nicht gehen obwohl der Fehler beim Jobcenter lag?

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paradox1899  29.09.2020, 20:32
@hmmm19

Also zurückholen können die das Geld von sich aus sowieso nicht mehr.

Es ist die Frage, wie kurzfristig du dem Amt mitgeteilt hast, dass die Leistungen nicht mehr auf das besagte Konto gehen sollen.

Hat das Amt das einfach nur verpennt, trägt es tatsächlich die Schuld. Dann müsste man dir den Betrag auszahlen und selbst zusehen, wie man die fälschlich überwiesenen Leistung zurück erlangt.

Wenn du allerdings erst innerhalb dieser, oder zumindest Ende letzter Woche mitgeteilt hast, dass sich da was ändert, das Amt aber bereits die Zahlungen angewiesen hat, trifft das Amt keine Schuld.

Kommt also darauf an, wann du das mitgeteilt hast.

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Nein das Geld ist bereits bei der Bank von deinem Freund und wird morgen im laufe des Tages verbucht.

Das geht uber das Bundesamt für Arbeit in Nürnberg und ist jetzt schon zu spät. Du kannst mal bei der bundesweiten Service Nummer vom JC anrufen, die haben sehr wahrscheinlich mehr Ahnung als das JC vor Ort.