Darf ich den Garten benutzen?
Hallo zusammen.
Ich habe zwei Anliegen.
1. Garten:
Ich wohne in einem vier Parteien Haus. Zur Wohnung gehört eine Terrasse, mit Beet. Dahinter schließt sich eine 6x5m Rasenfläche an, die zu meiner Hälfte gehört.
Im Mietvertrag steht, das 1 Garten mit vermietet wird. Da steht nichts von Mitbenutzung etc.. Für die Pflege ist der Vermieter zuständig, oder gemeinschaftliche Pflege.
Frage: Darf ich Gartenmöbel auf den Rasen stellen? Evtl. Pool?
Darf ich Blumen pflanzen bzw.sähen? Ohne das der Vermieter alles umsäbelt?
2. Meine Terrassentür ist defekt. Sie klemmt, geht teilweise schwer auf. Zudem ist eine Dichtung gerissen, so dass es ständig zieht.
Der Vermieter hat sich das angeschaut und meinte, er versucht das Scharnier mit einer längeren Schraube zu befestigen, da dies abgenutzt bzw.ausgeleiert ist.
Mit der Dichtung weiß er nicht, da diese verschweißt ist. Er meinte, wenn das nicht geht, habe ich Pech gehabt und muss damit leben.
Muss ich das einfach hinnehmen?
Mit meinem Vermieter lässt sich leider nicht gut reden. Er blockt grundsätzlich fast alles ab und wird unhöflich.
Danke eure Hilfe.
2 Antworten
In der Regel muss der ursprünglicher Zustand wiederhergestellt werden am Ende. Photos!
...Gartenmöbel, Pool usw. mit dem Vermieter absprechen (und am besten schriftlich bestätigen lassen!). Bei der Terassentür gibt es keine zwei Meinungen: Er hat sie instandsetzen zu lassen (wenn er es nicht selbst hinbekommt) oder ggf. eine neue einbauen zu lassen. Leben musst Du gewiss nicht mit einer undichten Tür! Ich verstehe solche Vermieter auch nicht....sicher kostet das Geld, aber er kann die Kosten absetzen, es dient dem Werterhalt und beugt möglichen Folgeschäden etwa durch eindringendes Wasser bei Schlagregen aus der entsprechenden Richtung vor. Naja, Geiz scheint immer noch "geiI" zu sein.
Was darf ich eigentlich, wenn im Vertrag steht, 1 Garten wird mitvermietet. Habe dazu noch nichts aussagekräftiges gefunden.
...das ist eben die Frage! Stellst Du irgendetwas auf, was nicht abgesprochen ist, besteht die Gefahr, dass Du es wieder entfernen musst...daher der Tipp so etwas abzusprechen und schriftlich bestätigen zu lassen.
Danke. Ja, das war nicht das einzige Problem, seitdem die Söhne das Haus übernommen haben.
Thema Garten: Was darf ich eigentlich, wenn im Vertrag steht, 1 Garten wird mitvermietet. Habe dazu noch nichts aussagekräftiges gefunden.