Darf ich den Garten benutzen?

2 Antworten

In der Regel muss der ursprünglicher Zustand wiederhergestellt werden am Ende. Photos!

...Gartenmöbel, Pool usw. mit dem Vermieter absprechen (und am besten schriftlich bestätigen lassen!). Bei der Terassentür gibt es keine zwei Meinungen: Er hat sie instandsetzen zu lassen (wenn er es nicht selbst hinbekommt) oder ggf. eine neue einbauen zu lassen. Leben musst Du gewiss nicht mit einer undichten Tür! Ich verstehe solche Vermieter auch nicht....sicher kostet das Geld, aber er kann die Kosten absetzen, es dient dem Werterhalt und beugt möglichen Folgeschäden etwa durch eindringendes Wasser bei Schlagregen aus der entsprechenden Richtung vor. Naja, Geiz scheint immer noch "geiI" zu sein.


songmusic 
Beitragsersteller
 28.04.2024, 13:11

Danke. Ja, das war nicht das einzige Problem, seitdem die Söhne das Haus übernommen haben.

Thema Garten: Was darf ich eigentlich, wenn im Vertrag steht, 1 Garten wird mitvermietet. Habe dazu noch nichts aussagekräftiges gefunden.

Tuedelsen  28.04.2024, 17:56
@songmusic
 Was darf ich eigentlich, wenn im Vertrag steht, 1 Garten wird mitvermietet. Habe dazu noch nichts aussagekräftiges gefunden.

...das ist eben die Frage! Stellst Du irgendetwas auf, was nicht abgesprochen ist, besteht die Gefahr, dass Du es wieder entfernen musst...daher der Tipp so etwas abzusprechen und schriftlich bestätigen zu lassen.

songmusic 
Beitragsersteller
 28.04.2024, 20:19
@Tuedelsen

Mein Vermieter ist stur. Reden bringt nix.