Mietkürzung wegen unbewohnbarer Zimmer?
Wieviel Mietkürzung darf ich vornehmen, wenn in einer 4 Zimmer Wohnung 2 Zimmer derzeit nicht bewohnt werden können? Die Wohnung umfasst ca. 100 qm, die 2 Zimmer ungefähr 20 qm. Zur Wohnung gehören 4 Zimmer plus Wohnküche plus Flur und Entrée plus 2 Bäder plus Terrasse 15 qm plus Garten ca. 120 qm. In beiden Räumen (Arbeitszimmer und ursprünglich Schlafzimmer) wurde nach Sanierung durch den Eigentümer zu früh das Laminat auf den frischen Estrich gelegt. So entstand später Schimmel und das Laminat musste entfernt werden. Vermieter und Handwerksunternehmen streiten sich jetzt juristisch, so dass die Sanierungsarbeiten zurzeit nicht durchgeführt werden.
4 Antworten
Hallo
solltest du am besten bei einem Anwalt erfragen.
ob und wie weit.
nur so am Rande. Der Vermieter kann da nichts für
wenn eine Firma auf frischen Estrich Laminat verlegt liegt der Fehler ganz klar bei der Firma.
ich weiß nicht wie gut das ist in die Wunde noch mal reinzustechen. In der Regel dauert die Begutachtung 2- 3 Wochen. Mit Fristsetzung nochmal 2 Wochen.
natürlich habt ihr das recht dazu. Ich würde da aber eher das Gespräch suchen. Ihr werdet sehen wie er reagiert.
Im Verhältnis zur Gesamt Wohn- und Nutzfläche kannst du die qm kürzen. Die Frage ist inwiefern die GESAMTE Wohnung beeinträchtigt ist. Auch die anderen Räume sind ja durch die Emissionen beeinflusst.
Ohne Rechtsanwalt würde ich da nichts SELBST festlegen.
Du könntest die Kaltmiete durch die Quadratmeterzahl teilen, sodass Du den Mietpreis pro Quadratmeter erhältst. Danach nur noch multiplizieren mit den Quadratmeterzahl dieser Zimmer und schon hast Du den Wert, den Du mindern kannst. So würde ich das machen. Sollte der Schimmel den Rest der Wohnung auch noch ausmachen, kannst Du sogar weitergehen.
~15% dürften gerechtfertigt sein.