Darf der Mieter kurzfristig weitervermieten?

10 Antworten

Nein, das draf man selbstvertsändlich nicht. Die Wohnung ist Eigentum des Vermiteres. Folglich muss er einverstanden sein, wenn man untervermieten oder weiter vermieten will.

Das wäre eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte und hat die fristlose Kündigung zur Folge.

Nein, natürlich nicht! Der Vermieter muss gefragt erden!

Eigentlich nein.

Aber es gibt Ausnahmen. z.b. kann Familienzuzug nicht unterbunden werden und wenn derjenige dann für einen Teil der Mietkosten aufkommt, dann ist das sein gutes Recht.

Auch bei unvereinbarer Härte kann die Wohnung weitervermietet werden. Beispiel, der Mieter hat nen Kündigungsverzicht unterschrieben, muß Arbeitsbedingt oder Familiär umziehen und der VM entlässt ihn nicht vorzeitig aus dem Mietvertrag. Auch hier kann dann der Mieter die Wohnung weitervermieten um Kosten aufzufangen.

Keinesfalls, wenn nicht ausdrücklich im Vertrag erlaubt.