Darf ich als bevollmächtigter mit der EC Karte meiner Mutter im Elektronfachmarkt bezahlen?
8 Antworten
Nein. Die Karte darf nach den Bedingungen der Banken nicht an Dritte weiter gegeben werden. Dazu zählen auch engste Verwandte.
Wenn es aber an der Kasse keiner merkt, wird auch niemand was unternehmen. Wie wäre es mit einem Besuch vorab am ecAutomaten? Da schaut niemand drauf.
Ich hoffe allerdings, sie ist einverstanden.
Klar, aber wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter. Und am Automaten müsste es erstmal bewiesen werden, wenn alles ok abläuft.
Ich habe mich mal bei der Postbank beschwert, weil ich mit der Karte meiner Mutter, die im Pflegeheim ist, noch nicht mal den Kontostand erfuhr.
Besonderer Witz dabei: Meine Frau oder Lieschen Müller, die Nachbarin, hätte es ohne weiteres bekommen. Auch eine Auszahlung. Fasching leider verpasst, da hätte es auch noch geklappt.
Ist ja total blöd, an jedem Post Ec kriegte ich den auch. 1000€ pro Tag ebenfalls.
Da wurde ich aufgeklärt, dass sie noch mal vom Einzug der Karte absehen, da sie die Konto-Nr nicht wissen. Na dankeschön.
Theorie und Praxis halt. Online Zugang hat das Problem gelöst.
Die Weitergabe der Karte oder der PIN an Dritte ist in den AGB aller Banken nicht erlaubt. Wird gegen diesen Grundsatz verstoßen haftet die Bank nicht für mißbräuchliche Benutzung der Karte. nd bei Zahlung mit Unterschrift (Bankeinzug) macht man sich strafbar, wenn man die Unterschrift einer anderen Person nachmacht. Und bei fehlender Übereinstimmung der Unterschriften auf Karte und Zahlungsbeleg wird kein Händler etwas verkaufen, weil die Bank die Zahlung ablehnen würde.
Nein!!!!!!
Das darfst du nicht!!
Die Karte darf nur vom KARTENINHABER benutzt werden (der Name der drauf steht), deine Mutter kann für dich eine Karte zu ihrem Konto ausstellen lassen. Dann stehst du auch auf der Karte drauf und du darfst damit bezahlen. Allerdings darfst nur du mit deiner Karte bezahlen. Auch nicht deine mutter.
Denn sobald du mit der Karte bezahlst hat dir deine Mutter die Pin Nummer verraten (laut AGB der Bank verboten)
Oder du musst unterschreiben. Das bedeutet du fälschst ihre unterschrift.
Und das ist auch strafbar.
Nein, du brauchst dazu eine eigene Karte (die du als Bevollmächtigter auf Anforderung von der Bank bekommst).
Du darfst damit so viel Elektronen kaufen wie Du möchstest. Ich muss aber darauf hinweisen dass der Markt keine Tüte mehr gratis verteilt.
So ernst jetzt. Du bist bevollmächtigt also auch volljährig und geschäftsfähig.
Nehme ich an.
Und der PIN kennst Du auch.
nicht nur die Karte, auch die PIN darf nicht weiter gegeben werden. Wenn dies nachweisbar ist, zahlt keine Bank einen eventuellen finanziellen Schaden