Dienstbesprechung nach Feierabend?
Hallo,
Folgenes Szenario
Im Einzelhandel
Di.
Schicht von 09:30 - 18:00
Verpflichtende Besprechung Ab 20:00
Diese wurde 4 Tage vorher angekündigt.
Da ich 45 min Fahrtzeit nach Hause habe lohnt sich die Fahrt da nicht.
Ich habe gelesen es müssen zwischen 2 Schichten 11 Std Ruhezeit liegen, kann man sich in diesem Fall darauf berufen.
Dienstbesprechungen sind ja als abreitzeit zu sehen.
Kann ich mich da auf das Arbeitszeitgesetz berufen? Wenn nicht welche alternativen haben ich.
Gruß DrKrieger015
6 Antworten
Wenn nicht welche alternativen haben ich.
Mit dem Chef mal drüber reden und das Problem schildern
Nach Arbeitszeitgesetz ist das so nicht möglich (das hat hier übrigens mit der Schichtregelung nichts zu tun) - wenn man sich denn darauf berufen möchte. Üblich wäre es, eine Dienstbesprechung mit Anwesenheitspflicht entweder unmittelbar vor oder nach Schichtende anzusetzen, und zwar dann dergestalt, dass die maximale AZ nicht überschritten wird. In diesem Falle würde das bedeuten, der Laden öffnet entweder später, oder schließt früher.
Ansonsten würde ich erwarten, die geleisteten Überstunden dann im Freizeitausgleich wieder erstattet zu bekommen.
"Üblich wäre es, eine Dienstbesprechung mit Anwesenheitspflicht entweder unmittelbar vor oder nach Schichtende anzusetzen"
Die letzte Schicht endet aber erst um 20.00 Uhr, deshalb geht es nicht anders und das ist völlig in Ordnung.
Den Rechtsweg würde ich immer als letzte wählen, man will ja auch an einem Ort arbeiten, an dem man gut mit seinen Kollegen/Chefs auskommt.
Bei einem einmaligen Meeting muss man halt mal länger bleiben. Die Lücke ist blöd, da kannst ja mal mit dem Chef reden, das sind auch nur Menschen.
es müssen zwischen 2 Schichten 11 Std Ruhezeit liegen,
Na und?
Eine Dienstbesprechung ist zwar Arbeitszeit, aber es ist doch keine Schicht und dass Du 45 Minuten Fahrtzeit nach Hause hättest, ist Dein Problem, da musst Du eben da bleiben und die 2 Stunden irgendwie totschlagen.
Sorry, aber das ist wirklich Dein Privatproblem und hat mit dem Arbeitszeitgesetz nicht zu tun - und genau danach hast Du ja gefragt.
Die 11 Stunden sind die vorgeschriebene Ruhezeit zwischen zwei Schichten und Du wirst ja wohl eine Besprechung nicht für eine Schicht halten
Das war ja meine Frage ,ob das rechtlich Anwendbar ist. Ein Nein hätte es auch getan ^^
Ne, Deine Frage war eben nicht nur, ob das rechtlich anwendbar ist sondern Du hast Dich ja auch lang und breit darüber ausgelassen, wie ungerechtfertigt Du das findest und darauf habe ich geantwortet
Leider hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Dienstzeit zu splitten und auch mal ein paar Stunden dranzuhängen, solange 10 Stunden reine Arbeitszeit nicht überschritten werden und die gesetzlichen Pausenzeiten eingehalten werden. Es sollte aber immer eine Ausnahme bleiben.
Die Zeit zwischen 18 und 20 Uhr bekommst Du normalerweise nicht vergütet, denn in dieser Zeit arbeitest Du nicht. Aber: Da Du schätzungsweise über 9 Stunden reine Arbeitszeit erreichen wirst, hast Du einen Anspruch auf 1 Stunde Pause an diesem Tag. Hast Du also bisher nur eine halbe Sunde Pause gehabt, so steht Dir bis 21 Uhr eine weitere halbe Stunde Pause zu. Hier muss dann aber schon mit spitzem Bleistift gerechnet werden.
Das Arbeitszeitgesetz schreibt vor, dass zwischen Arbeitsende und Arbeitsanfang
11 Stunden Ruhezeit liegen müssen. Wenn Du am nächsten Morgen um 9:30 Uhr wieder arbeiten musst, so hat der Arbeitgeber Dich am Vortag spätestens um
22:30 Uhr in den Feierabend zu entlassen.
Wie Du diese 11 Stunden verbringst, dazu sagt das ArbZG leider nichts aus. Es ist egal, ob Du 10 Minuten Fußweg hast oder 3 Stunden im Zug sitzt. Die Ruhezeit beginnt und endet am Arbeitsplatz. So etwas sollte man immer vorher wissen, wenn man einen Vertrag unterschreibt.
Na und?? Immerhin reden wir hier über 2 Std Freizeit die es mir zu Schade sind rumzugammeln und zu warten das ich endlich zur Besprechung kann.
Zuhause kann ich damit mehr anfangen.