Sind die Ruhezeiten bei meiner Ausbildung eingehalten?

5 Antworten

In der Pflege kann die gesetzliche Ruhezeit von 11 Stunden zwischen 2 aufeinanderfolgenden Diensten auf 10 Stunden verkürzt werden, wenn jede Verkürzunginnerhalb von 4 Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens 12 Stunden ausgeglichen wird


Rapatsk131  18.11.2024, 04:09

Wären dennoch nur 9 Stunden Ruhezeit und keine 10 also nichts rechtsgültig und ohne Notstand nicht entschuldbar sag mal hat dir dass deine pdl gesagt oder noch nie aufn Gedanken selbst gekommen 21uhr - 6 Uhr morgens sind 9 Stunden keine 10

Nein ist nicht rechtsgültig pass auf die wollen einen immer verarschen 11 Stunden 10 bei einem Notstand von 50% Mitarbeiter Entfall ein anderen Grund gibt’s nicht außerdem haste nd mal 9 Stunden

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Wenn du vom Gesetz als Jugendliche giltst sind es laut JArbSchG 12 Stunden und für alle anderen sind es 11 Stunden.


Genau. 11 Stunden müssen eingehalten werden.

da gibt es mit Sicherheit Sonderregulungen dafür