Darf ich als Azubi unter Spannung arbeiten?

12 Antworten

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Der Geselle sollte wissen, das er damit gegen die Arbeitschutzbestimmungen gehandelt hat.

Einige nehmen die nicht ernst, weil es sie angeblich bei der Arbeit behindert und sowieso noch nie was passiert ist.

Irgendwann erwischt es auch die.

Bei uns im Betrieb haben wir auch solche Leute. Ohrenschutz ist für Weicheier, braucht man nicht.

Das sind dann die, die mit 40 Hörgeräte tragen.

Die Fünf Sicherheitsregeln gelten immer und grundsätzlich. Nur im absoluten Ausnahmefall, wenn es nicht anders möglich ist, darf unter Spannung gearbeitet werden. Und das nur durch fertig ausgebildete Fachkräfte und nicht durch Auszubildende.

Im Übrigen sind das keine "WAGO-ähnlichen Dinger", sondern Schraubklemmen. Die sind noch immer zulässig, aber kaum jemand verwendet sie mehr, da diese gegenüber WAGO-Klemmen fast nur Nachteile haben.

Auch von mir noch mal ein ganz klares "Nein".

Arbeiten sind ausschließlich im spannungsfreien Zustand gestattet. Dazu zählen auch Kabelzugarbeiten an und in der Nähe von aktiven Teilen. Hier greift Sicherheitsregel #5, weil ja "nur" Kabel gezogen und noch nicht angeschlossen wurde:

"Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken"

Ist das nicht möglich, wie in deinem Fall, muss abgeschaltet werden!

Grundsätzlich gilt das für alle Arbeiten, egal welcher Art. Arbeiten unter Spannung darf NUR!, wer eine Elektrofachkraft ist, einen AuS-Ausbildung zusätzlich hat, einen entsprechenden Arbeitsauftrag inkl gesonderter Einweisung in die Arbeitsstelle UND die Notwendigkeit für AuS muss begründet und dargelegt werden! Heißt, es ist NUR erlaubt, wenn dadurch wirtschaftlicher Schaden abgewendet wird, oder z.B. dadurch das Leben anderer (im Krankenhaus für wichtige Geräte ect) gefährdet wären, und deshalb ein Abschalten nicht möglich ist. Davor wären aber noch Ersatzversorgung (Einsatz von NEA, USV ect) vorrangig. Das begrenzt die Notwendigkeit für AuS also auf ein sehr kleines Gebiet.

Dazu kommt, dass JEDER Stromunfall (Also Berührungen von Spannungen >120V DC oder 50V AC) meldepflichitig und untersuchungspflichtig sind. Sprich, du musst dich sifirt einem zuständigen Durchgangsarzt oder Krankenhaus vorstellen, wenn Du einen Stromschlag bekommst UND Meldung an die Unfallkasse machen, um auch für Folgeschäden versichert zu sein. 24-48h nach dem Stromschlag kann es zu Folgeerscheinungen wie Herz-Kammerflimmern kommen, was unbehandelt tödlich enden kann...

Der Geselle ist verantwortlich für dich. Nachdem du die Spannungsfreiheit nicht überprüft hast, hätte er dich darauf aufmerksam machen müssen. Das hat er nicht getan.

Ich würde augenblicklich den Notarzt rufen, und das wäre nicht übertrieben. Einen Stromschlag bekommen zu haben kann harmlos verlaufen, muß es aber nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung