Darf ich?

Nikpro606  21.11.2022, 22:29

Was ist eine Nagelfee ?

MataHari141 
Fragesteller
 21.11.2022, 22:36

Nail Designer

4 Antworten

Der Vermieter muss in die Teilungserklärung schauen. Die muss ihm ja vorliegen, denn die ist Grundlage für die Teilung des Grundstücks in viele Eigentumswohnungen. Dort wird oft eine gewerbliche Nutzung ausgeschlossen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Jegliche Gewerbetätigkeit darf und muss u.U. sogar in einer WEG untersagt werden (je nachdem als was damals in die Baunutzungsordnung eingetragen worden ist. Mit Sicherheit nur Privat).

Im Zweifel müsste etwas bei der Baugenehmigungsbehörde beantragt werden, das kann sie aber definitiv nicht als Mieter und die Eigentümergemeinschaft hat hier Veto-Recht.

Kann sein, dass das nicht zulässig ist. Vieles wird in der Teilungserklärung geregelt. Die regelt viele grundsätzliche Dinge für das Gebäude, wird aber von den meisten Eigentümern nie gelesen. Daher passiert es dann schon mal, dass der Vermieter zustimmt und die WEG dann aber ihr Veto einlegen kann.
Aber vielleicht sollte man einfach mal miteinander reden. Damit kann man oft ja schon vieles aus der Welt räumen


MataHari141 
Fragesteller
 21.11.2022, 22:14

Okay danke für die Info wissen sie denn wo das genau Stehen muss oder wie das formuliert ist

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LePetitGateau  21.11.2022, 22:17
@MataHari141

Die Teilungserklärungen und Baunutzungsordnung liegen der Hausverwaltung vor. (und natürlich den Eigentümern selbst, wenn sie die Unterlagen nicht verschludert haben) Sie als Mieterin darf sie aber weder einfach so einsehen noch beantragen als Nicht-Eigentümer.

Bei der Baunutzungsordnung kann es sein, dass man sie nur beim örtlichen Bauamt kriegt.

Da muss sich der Vermieter im Zweifel ins Zeug legen - ist dann nämlich seine Angelegenheit

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Geochelone  22.11.2022, 07:07
@LePetitGateau

Die Baunutzungsverordnung ist Bundesrecht. Die kann man googeln. Da wird auch nix eingetragen. Die beschreibt nur, was - unabhängig von zivilrechtlichen Vereinbarungen, wie der Teilungserklärung - wo zulässig ist.

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Entweder sie arbeitet noch nicht lange als „Nagelfee“ oder sie hat noch einen anderen Beruf und die Kundinnen kommen abends oder am Samstag. Mit 5 Kundinnen pro Woche verdient sie viel zu wenig.
Da sich die anderer Eigentümer bereits an der Zahl der Kundinnen stören, denke ich, dass es mehr sind, besonders weil es meistens Stammkundinnen sind.
Der Vermieter ist hier nicht zuständig, sondern das Reglement. Bei einer WEG hat man viel mehr Pflichten als Rechte, aber das ist den Wenigsten bewusst. Das Reglement schliesst in den meisten Fällen eine Erwerbstätig aus