Darf eine Kündigung mit einer Lohnabrechnung (in einem Brief) zusammengepackt werden?

4 Antworten

Die Kündigung muss lediglich zugehen, im Gesetz ist jedoch nirgends festgelegt, dass der Briefumschlag nichts anderes als die Kündigung beinhalten darf.

Also ja, grundsätzlich ist das möglich.

Der Briefumschlag wird sich nicht darüber beschweren :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Da gibt es keine Vorschriften.

Man darf alles mögliche in einem Briefumschlsg zusammen verschicken. Da spart der Absender Porto.

Wüsste nicht was grundsätzlich dagegen sprechen würde.