Darf eine Kündigung mit einer Lohnabrechnung (in einem Brief) zusammengepackt werden?
4 Antworten
Die Kündigung muss lediglich zugehen, im Gesetz ist jedoch nirgends festgelegt, dass der Briefumschlag nichts anderes als die Kündigung beinhalten darf.
Also ja, grundsätzlich ist das möglich.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Minijob, Arbeitgeber, Arbeitsrecht
Der Briefumschlag wird sich nicht darüber beschweren :)
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Da gibt es keine Vorschriften.
Man darf alles mögliche in einem Briefumschlsg zusammen verschicken. Da spart der Absender Porto.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Wüsste nicht was grundsätzlich dagegen sprechen würde.