Darf ein Polizist einen Angreifer erschießen?
Darf ein Polizist einen Angreifer erschießen? Angenommen ein Mann mit einem Messer läuft auf einen Polizisten zu während der Polizist mit gezogener Waffe auf ihn zielt. Muss er in den Arm schießen? Darf er auch in den Körper oder in den Kopf schießen? Darf er nur einmal schießen oder 5 mal schnell hintereinander bis der Angreifer am Boden liegt?
Ist ein Warnschuss Pflicht? Kann das Polizist bei zu vielen Schüssen entlassen werden?
5 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Er darf grundsätzlich auch tödlich wirkende Schüsse abgegeben, sofern eine unmittelbare Lebensgefahr für ihn selber, für seine Kollegen oder auch für andere Menschen besteht. Einen Warnschuss muss er nicht abgeben, sofern hierfür keine Zeit ist oder die Möglichkeit nicht besteht. Er darf so oft schießen, bis der Angriff dadurch wirkungsvoll beendet ist. In der Tat ist es allerdings so, dass jeder Schusswaffengebrauch durch die Polizei in Deutschland bzw. in jedem Rechtsstaat nachträglich überprüft wird. Der Fall geht anschließend an die zuständige Staatsanwaltschaft und diese, wird auch die Rechtmäßigkeit des Schusswaffengebrauches der Polizei überprüfen. Der Polizeibeamte, der die Schüsse abgegeben hat, bleibt bis zum Abschluss des Verfahrens in aller Regel im Innendienst.
Mfg
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Das ist nicht Unfair. Es stellt keine Bestrafung da. Und Realität ist auch: Wenn ein Beamter tatsächlich auf einen Menschen schießen muss ist das für die meisten Nichts was man mal eben so wegsteckt. Das muss man auch Erstmal verarbeiten. Völlig unabhängig von der Untersuchung sollte ein Beamter nach so einer Stress Situation nicht am nächsten Tag direkt wieder der Gefahr Stressiger Einsätze ausgesetzt werden!
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Es ist der normale Ablauf nach einem Schusswaffengebrauch durch die Polizei. Es ist nuneinmal nicht die Aufgabe der Polizei selber darüber zu entscheiden, ob der Schusswaffengebrauch rechtmäßig erfolgt ist sondern es ist die Aufgabe von der Staatsanwaltschaft und ggf. auch des Gerichtes dies zu beurteilen. Viele Beamte, wollen auch gar nicht unmittelbar danach wieder normal ihren Dienst versehen sondern müssen damit auch ersteinmal klarkommen und es verarbeiten. Mfg
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja, darf er, muß er auf den Arm zielen, nein, muss er nicht. Er muß nicht das Risiko eingehen das der Schuss auf den Arm entweder sein Ziel verfehlt oder keine Wirkung zeigt, und der Angreifer sein Ziel doch noch erreicht.
Geschossen werden kann und soll bis zum Wirkungstreffer, das heißt, bis der Angreifer den Angriff abbricht.
Ist ein Warnschuss Pflicht? Nein, in manchen Situationen ist es gar nicht mehr möglich einen Warnschuss abzugeben.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Leestiger/1604682965693_nmmslarge__0_0_120_120_040779a85bcf89fd282fa9af46f30da0.jpg?v=1604682966000)
Immer Körpertreffer - größte Trefferfläche und Wirkungstreffer.
Der Polizist muss sich nicht verletzen lassen..
![](https://images.gutefrage.net/media/user/herja/1444745908_nmmslarge.jpg?v=1444745908000)
Wann Polizistinnen und Polizisten ihre Waffe einsetzen dürfen, ist in den jeweiligen Landespolizeigesetzen ganz klar geregelt. Die Polizei darf nur dann zur Schusswaffe greifen, wenn alle anderen Maßnahmen nicht funktioniert haben um eine Person aufzuhalten. Und Schüsse, die höchstwahrscheinlich tödlich enden, darf die Polizei auch nur dann abgeben, wenn absolute Lebensgefahr besteht - für die Beamtinnen und Beamten selbst, oder für andere Menschen. https://www1.wdr.de/nachrichten/polizei-dortmund-nrw-schusswaffe-wann-schiessen-100.html
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/11_nmmslarge.png?v=1551279448000)
In den Arm zu schießen gibt es nur bei James Bond oder in Western. Bei drohender tödlicher Gefahr wird mitten rein gehalten.
das heißt er ist dann Monate im Innendienst auch wenn er alles richtig gemacht hat? ist ja unfair. Unschuldsvermutung bis das verfahren beendet ist gibt es nicht?