Darf ein Lehrer wegen deiner äußeren Form was abziehen?

13 Antworten

Ja, klar darf der Lehrer das.

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An bayerischen Gymnasien gilt beispielsweise entsprechend Absatz 1 in § 26 GSO:

(1) ¹Bei der Bewertung einer schriftlichen Arbeit kann die äußere Form mit berücksichtigt werden. ²Bei schriftlichen Arbeiten sind Verstöße gegen die Sprachrichtigkeit sowie Ausdrucksmängel zu kennzeichnen und können angemessen bewertet werden.

[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-26]

Bei der Bewertung kann also die äußere Form mit berücksichtigt werden, und dementsprechend auch zu Punktabzügen führen, die zu einer schlechteren Note führen können. (Wenn es so schlampig geschrieben ist, dass man das nicht lesen kann, kann man sogar so weit gehen, dass es für die entsprechenden Abschnitte gar keine Punkte gibt, auch wenn das, was du da hinschreiben wolltest, eigentlich richtig wäre. Aber, wenn man es nicht lesen kann... Der Lehrer muss nicht raten, was da stehen sollte, sondern das bewerten, was lesbar dasteht.)

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In Thüringen habe ich beispielsweise Absatz 4 in § 99 der Thüringer Schulordnung gefunden:

(4) Schwerwiegende und wiederholte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit oder gegen die äußere Form führen zu einem Abzug von bis zu zwei Punkten der einfachen Wertung für die Arbeit.

[https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-SchulOTH1994pG21]

Entsprechend kann der Lehrer auch hier Punkte für die äußere Form abziehen. Und wenn der Punktabzug zu einer schlechteren Note führt, bekommst du dann eben eine schlechtere Note.

Sauber durchstreichen und Schmierzettel ist ein Unterschied.

Bei Mathearbeiten gehört eine übersichtliche Darstellung des Lösungsweges dazu.

Der Wurm (deine Arbeit) muss dem Fisch (dein Lehrer) gefallen, nicht dem Angler (du)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

> wegen deiner äußeren Form

Natürlich nicht. Weder wegen Übergewicht noch wegen Magersucht.

Falls Du aber die äußere Form der Arbeit meinst: Klar darf er das. Auch eine saubere Darstellung gehört zum Stoff des Unterricht.

Woher ich das weiß:Recherche

willi55  24.03.2022, 20:18

;))

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es gehört auch zu den Erwartungen, dass du die äußere Form hinbekommst, daher gibt es bei Verstößen Abzug. LG


Unbekannter898 
Beitragsersteller
 23.03.2022, 17:17

Ich hab nachgelesen dass man aber keinen Notenpunkt abziehen darf bei Verstoß gegen äußere Form stimmt das?

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Ja weil die Form des Arbeitens auch wichtig ist.

Später soll man auch nicht einfach nur arbeiten, sondern auch ordentlich

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – 2 Staatsexamen