Darf ein Gewerbe gleichzeitig beherbergen?
Hey, darf ein angemeldete Gewerbe, zum Beispiel ein eingetragener Verein gleichzeitig z.B. ein Zimmer zur beherbergung zur Verfügung stellen? So etwas wie eine kleine Ferienwohnung oder Zimmer, im gleichen Haus wo sich auch das angemeldete Gewerbe bzw Büro befindet? Oder gibt es ein Gesetz welches dies verbietet?
2 Antworten
Es gibt so etwas wie den Zweckbetrieb. Es kann sinnvoll sein, für bestimmte Zwecke eine Übernachtungsgelegenheit für Vereinsmitglieder oder externe Dozenten anzubieten.
Kritisch sehe ich, wenn diese Übernachtungsgelegenheit beispielsweise über Airbnb kommerziell angeboten wird.
Auch bei einem Gewerbebetrieb kann diese Gelegenheit sinvoll sein. Es kommt halt immer auf die genaue Verwendung und auch auf die Begründung an.
Als erstes würde ich mich erkundigen, ob auf dem Grundstück ein Beherbergungsgewerbe betrieben werden darf (Baunutzungsverordnung). Dann kann man natürlich das bestehende Gewerbe erweitern (Ummeldung).
Vielen Dank! Wissen Sie zufällig wo man diese genauen Regeln nachlesen kann?