Rundufnkbeitrag GEZ auch für Gewerbe innerhalb der privaten Wohnung?
Guten Tag Zusammen
Ich bin Angestellter und habe nebenbei eine Gewerbe die auf meiner privaten Wohnadresse angemeldet ist, und dafür nutze ich 1 Zimmer von meiner Wohnung
als Büro. Meine Gewerbe ist seit Juni 2015 angemeldet. Ich zahle wie jeder andere Bürger regelmäßig GEZ-Gebühren für meine private Wohnung. Vor einer Woche bekomme ich ein Brief von ARD ZDF dass ich noch meine Gewerbe anmelden soll.
Was heißt das jetzt? Muss ich zweimal für die selbe Wohnung zahlen? Oder einfach die Gewerbe bei GEZ anmelden ohne was zusätzlich zu zahlen?
Ich bitte auch um Hilfe zum Ausfüllen des Antages.
Im Anhang befindet sich das Schreiben.
2 Antworten
Das ist befreit, Teile denen das mit.
Schau hier:
https://www.shlgruppe.de/news/article/das-haeusliche-arbeitszimmer-und-die-rundfunkgebuehren.html
Du kannst übrigens die GEZ anteilig für dein Arbeitszimmer in der Steuererklärung geltend machen
Für eine Betriebsstätte innerhalb der Wohnung muss nicht ein eigener Rundfunkbeitrag bezahlt werden. Du musst dem Beitragsservice mitteilen, dass deine Betriebsstätte innerhalb deiner privaten Wohnung liegt und du für diese bereits den Rundfunkbeitrag zahlst. Die Angabe deiner privaten Beitragsnummer nicht vergessen!