Darf ein gewerbetreibender Aufträge annehmen und arbeiten verrichten wenn das Gewerbe noch nicht angemeldet oder die Anmeldung noch nicht abgeschlossen ist?
Hallo,
folgender Fall.
G möchte eine Arbeit verrichten und dafür bezahlt werden. Voraussetzung dafür dass die Arbeit von G überhaupt verrichtet werden darf ist, dass G eine Nebengewerbe anmeldet.
G nimmt den Auftrag an, meldet das Gewerbe aber erst nach Abschluss des Auftrages an.
Darf G den Auftrag abrechnen?
Bekommt G Probleme wegen der späteren Anmeldung des Gewerbes?
Gibt es für do einen Fall einen Fachausdrucke?
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Gewerbe
Das kommt auf die Art der Tätigkeit an. Für manche Arbeiten braucht man eine spezielle Erlaubnis, da reicht die Gewerbeanzeige nicht.
Du kannst ein Gewerbe auch rückwirkend anmelden. Ist also kein Problem. Nur die Rechnung kann er "theoretisch" noch nicht stelle, da keine Steuernummer vorhanden.