Darf ein Geschäftsführer 550€ verdienen?
Darf ein gmbh Geschäftsführer nur 550€ im monat verdienen? Also mindestlohn und nur wenig stunden am tag?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/10_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja. Wärend Corona habe ich mein Gehalt auf 1€ reduziert weil es sonst zum liquiditätsengpass gekommen wäre. Das geht aber nur wenn der Geschäftsführer sperrminorität (über 50% anteile) hat und damit nicht sozialversicherungspflichtig angestellt ist. Bei einem normal angestellten GF gilt Mindestlohn (wer auch immer da mit macht :)).
Mindestlohn + wenige Stunden arbeit am Tag: wäre dann ein seltsamer Geschäftsführer bei dem man fragen müsste: ist er überhaupt nötig.
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bei einem Fremdgeschäftsführer ist das auf jeden Fall falsch, er ist ganz normaler Arbeitnehmer, aber auch wenn man unter 50% Anteile hat ist man weisunabhänig und daher wie ein normaler angestellter zu behandeln (da wird man auch sozialversicherungspflichtig).
Minderheitsgesellschafterinnen und -gesellschafter beziehungsweise Fremdgeschäftsführerinnen und -geschäftsführer werden also grundsätzlich aufgrund der angenommenen Weisungsgebundenheit der Gesellschafterversammlung als unselbständig eingestuft.
Und wenn es ein ganz normales Arbeitsverhältniss ist gilt auch ganz normal Mindestlohn. Zwar spricht rein rechtlich nichts gegen 12,50€ Mindestlohnt bei einem GF und einer Arbeitszeit von nur z.B. 5Std/Woche, realistisch dürfte das dann aber kaum sein.
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Nein.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der Geschäftsführer niemals Arbeitnehmer, sondern ausschließlich Organ der GmbH. Als solches nimmt er die Arbeitgeberfunktion der Gesellschaft wahr.
Geschäftsführer einer GmbH sind nach deutschem Rechtsverständnis grundsätzlich keine Arbeitnehmer. Seit jeher geht der Bundesgerichtshof davon aus, dass Geschäftsführer einer GmbH „im Lager des Arbeitgebers“ stehen und deshalb nicht selbst Arbeitnehmer sein können. Diese Differenzierung kennt man in ausländischen Rechtsordnungen nicht und findet auch bei den deutschen Rechtsanwendern wenig Beachtung. So werden Geschäftsführerverträge nicht selten als Arbeitsverhältnis bezeichnet oder es finden sich in Geschäftsführerverträgen Klauseln, die nur für ein Arbeitsverhältnis passen. Die Trennschärfe zwischen Dienstvertrag und Arbeitsvertrag lässt in der Praxis also häufig zu wünschen übrig, obwohl mit der Weichenstellung für ein Dienst- oder aber ein Arbeitsverhältnis erhebliche Konsequenzen verbunden sind.
https://www.geschaeftsfuehrer-vertrag.de/newsletter/wann-ist-ein-geschaeftsfuehrer-arbeitnehmer/
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ja, aber schau dir punkt 4 beim letzten Link an. Wob ei es da dann Voraussetzungen gibt. Zu klären wäre auch ob das MiLoG auch für Dienstverhältnisse analog anwendbar ist.
Finde das ist allerdings eh ne pseudofrage ohne relevanz in der realen Welt. Kein Mensch würde die Verantwortung als GF für Mindestlohn oder darunter annehmen wenn es nicht die eigene Firma wäre
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Ja. Wenn er das mit such machen lässt, für die Verantwortung, die er trägt.
Nein!
Da Geschäftsführer einer GmbH keine Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinn sind, haben sie auch keinen gesetzlichen Anspruch auf den Mindestlohn nach dem MiLoG. Bzw. sind sie daher auch nicht verpflichtet einem Geschäftsführer den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen.
https://www.google.com/search?q=muss+fremdgesch%C3%A4ftsf%C3%BChrter+midnestlohn+verdienen&client=firefox-b-d&sca_esv=330785570d1616d3&ei=0gCVZtj1AdGH7NYPlNSOqAE&ved=0ahUKEwjYppPe8aiHAxXRA9sEHRSqAxUQ4dUDCA8&uact=5&oq=muss+fremdgesch%C3%A4ftsf%C3%BChrter+midnestlohn+verdienen&gs_lp=Egxnd3Mtd2l6LXNlcnAiMm11c3MgZnJlbWRnZXNjaMOkZnRzZsO8aHJ0ZXIgbWlkbmVzdGxvaG4gdmVyZGllbmVuMgQQIRgKSMEKUN0EWJkJcAF4AZABAJgBoQGgAcAFqgEDMC41uAEDyAEA-AEBmAIEoALcA8ICChAAGLADGNYEGEfCAggQABiABBiiBMICCBAAGKIEGIkFmAMA4gMFEgExIECIBgGQBgiSBwMxLjOgB-oZ&sclient=gws-wiz-serp