Aushilfe bei Edeka?
Hey,
Ich fange warscheinlich bald bei Edeka als Aushilfe an. Ich bin 16 Jahr alt und in der 10. Klasse. Ich hatte vor 2-3 mal pro Wochen 4-5 Stunden pro Tag zu arbeiten. Ich will Geld verdienen für Sommer. Wie viel würde ich da verdienen? Ich hoffe auf Mindestlohn, obwohl ich nicht glaube, dass ich 12,5€ pro Stunde bekomme. Mindestens 10€, oder? Habt ihr da Erfahrung?
2 Antworten
An den Tagen, an denen Du Schule hast, darfst Du nur höchstens 2 Stunden arbeiten, und das nur nach dem Unterricht, und das höchstens bis 20:00 Uhr, also ist Deine Vorstellung unrealistisch, 4 - 5 Stunden zu arbeiten. Mehr geht also höchstens an den Samstagen.
Dann solltest Du aber selbst genau lesen, was für jugendliche Schüler gilt, die noch vollzeitschulpflichtig sind. Und das ist der FS anscheinend noch.
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
§ 2 (3) Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.
§ 5 (3) Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre mit Einwilligung des Personensorgeberechtigten, soweit die Beschäftigung leicht und für Kinder geeignet ist. Die Beschäftigung ist leicht, wenn sie auf Grund ihrer Beschaffenheit und der besonderen Bedingungen, unter denen sie ausgeführt wird,
- die Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung der Kinder,
- ihren Schulbesuch, ihre Beteiligung an Maßnahmen zur Berufswahlvorbereitung oder Berufsausbildung, die von der zuständigen Stelle anerkannt sind, und
- ihre Fähigkeit, dem Unterricht mit Nutzen zu folgen, nicht nachteilig beeinflußt. Die Kinder dürfen nicht mehr als zwei Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr als drei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr, nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichts beschäftigt werden. Auf die Beschäftigung finden die §§ 15 bis 31 entsprechende Anwendung.
(4) Das Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Jugendlichen (§ 2 Abs. 3) während der Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr. Auf die Beschäftigung finden die §§ 8 bis 31 entsprechende Anwendung.
Aber nicht an Schultagen. Da sind es wirklich nur zwei Stunden am Tag.
In den Schulferien ist es selbstverständlich was anderes.
Wo steht das? Im Internet steht an allen Tagen 8 Stunden
Das wird in deinem Vertrag drinstehen, i.d.R. ist das so auf 450€ Basis, bei Schülern kann das auch etwas weniger sein, da es ja keinen Mindestlohn für unter 18 jährige gibt.
Im Vertrag wird es drin stehen, wenn du unzufrieden bist mit dem Gehalt, musst du ihn ja nicht unterschreiben und kannst dir eine andere Stelle suchen. Das gibt sowieso Sinn, sich bei mehreren Stellen zu bewerben, damit man die Angebote sieht.
Ja das stimmt aber in meinem Alter ist alles so zwischen 10-12,5€ da ich ja unter 18 bin. Das unterscheidet sich nicht so stark. Letzten Sommer habe ich in einer Pizzeria für 5€ pro Stunde gearbeitet, das war abzocke. Mir fällt nichts anderes ein deshalb gehe ich mit meiner Bewerbung zu Edeka.
Falsch.
https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/BJNR009650976.html#:~:text=(1)%20Jugendliche%20d%C3%BCrfen%20nicht%20mehr,40%20Stunden%20w%C3%B6chentlich%20besch%C3%A4ftigt%20werden.