Kann ich Geschäftsführer einer GmbH werden, auch wenn ich ein Gewerbeverbot habe?

4 Antworten

Schau mal https://www.gesetze-im-internet.de/gmbhg/__6.html und hier besonders (2)2. Wenn Du also beispielsweise mal mit einer KFZ-Werkstatt einen betrügerischen Bankrott gebaut hast und Dir das Gewerbe untersagt wurde, kannst Du in der Auto-Branche kein Geschäftsführer mehr werden - auch kein Fremdgeschäftsführer. Aber dann würde Dich in der Branche sowieso niemand mehr einstellen.

Ja, der Gesellschafterbeschluß mit Deiner Bestellung zum Geschäftsführer muß dem Registergericht vorgelegt werden.

Vielleicht hilft Dir https://www.ihk-nuernberg.de/de/media/PDF/Recht-Steuern/handelsregister/gmbh-geschaeftsfuehrer-rechte-und-pflichten.pdf ein wenig weiter. Darüber hinaus solltest Du selbstverständlich auch Deinen eigenen Anwalt mit der Prüfung der Bestellungsurkunde beauftragen.

Ein Geschäftsführer kann auch angestellt sein.


Beschichter 
Beitragsersteller
 16.08.2018, 15:51

Und muss dann nicht beim Gewerbeamt irgendwas unterschreiben?

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§ 6 (2) GmbH-Gesetz:

Geschäftsführer kann nicht sein, wer

  1. als Betreuter bei der Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten ganz oder teilweise einem Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) unterliegt,
  2. aufgrund eines gerichtlichen Urteils oder einer vollziehbaren Entscheidung einer Verwaltungsbehörde einen Beruf, einen Berufszweig, ein Gewerbe oder einen Gewerbezweig nicht ausüben darf, sofern der Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise mit dem Gegenstand des Verbots übereinstimmt,

Du hast ja kein eigenes Gewerbe . Du bist nur angestellt als Geschäftsführer .

Warum sollte sich das Gewerbeamt dafür interessieren ,du hast ja dort nichts gemeldet.