Darf ein Fahrrad auf einem (Auto) Parkplatz abgestellt werden?

Ja 81%
Nein 19%

16 Stimmen

4 Antworten

Ja

Es gibt kein ausdrückliches Verbot im öffentlichen Straßenraum für Fahrräder Parkplätze zu nutzen. Allerdings kann ein ausgewiesener Parkplatz durch ein weißes Zusatzschild auf bestimmte Fahrzeugarten begrenzt werden. Das wird z.B. für Motorräder und manchmal auch Autos gemacht. In solchen Fällen darfst du dein Fahrrad dort nicht abstellen. Im übrigen musst du natürlich platzsparend parken, dein Rad also je nach Lage z.B. nach ganz vorne schieben oder an den Rand stellen.

Ja

Theoretisch ja, wenn du dich an alle Auflagen wie ein Auto hälts, wie z.B. Parkschein, Parkscheibe etc. Praktisch ist es eher nicht zu empfelen, es gibt für Fahrräder in so ziemlich jeder Situation bessere Parkmöglichkeiten. Zudem muss möglichst Platzsparend geparkt werden. Da Fahrräder anders als Autos z.B. auf dem geweg abgestellt werden dürfen und es meistens Fahrradabstellplätze gibt, gibt es praktisch nahezu nie die Situation, wo das Parken auf einem ausgewiesenen Parkplatz für Kraftfahrzeuge angemessen wäre. Liegt auch im eigenen Interesse, wenn dein fahrrad wenn du wiederkommst noch an der gleichen Stelle stehen soll ;)

Ja
Ja, entgegen einer weit verbreiteten Meinung sind öffentliche Parkplätze nicht ausschließlich Kraftfahrzeugen vorbehalten, sondern dürfen auch von anderen Fahrzeugen wie z. B. Fahrrädern in Anspruch genommen werden. Ebenso dürfen Sie Ihr Fahrrad am rechten Fahrbahnrand abstellen. Beachten Sie jedoch, dass alle Fahrzeugführer verpflichtet sind, platzsparend zu parken. Blockieren Sie mit Ihrem einzelnen Fahrrad einen Pkw-Parkplatz, kann dies deshalb vorschriftswidrig sein und Ihnen 10 Euro Verwarnungsgeld einbringen.

Hier die Quelle:

https://www.bussgeldkatalog.org/fahrrad-parken/

Kurzgefasst: Du darfst zwar dort parken ABER, solltest du nur mit einem Fahrrad auf einem Parkplatz parken wollen, musst du beachten das ins gleiche Parkplatz, wo dein Fahrrad nun ist, zugleich dennoch ein PKW reinpassen muss, da du den Parkplatz dennoch nicht mit nur einem Fahrrad blockieren kannst/darfst.

Heißt: Dein Fahrrad und ein PKW in ein Parkplatz stopfen.

Blockieren Sie mit Ihrem einzelnen Fahrrad einen Pkw-Parkplatz, kann dies deshalb vorschriftswidrig sein und Ihnen 10 Euro Verwarnungsgeld einbringen.

Das steht ja auch oben.

Ja

Ja. Denn es gibt in der StVO keine Regel, die einen Parkplatz nur Autos zuschreibt.

Auch ist aber geregelt, dass man so platzsparend wie möglich zu parken hat. Das heißt es wäre unzulässig, das Rad einfach mittig auf den Parkplatz zu stellen.

Es wäre auch niemandem verboten, dein Rad vom Parkplatz an den Straßenrand zu tragen, sofern es dadurch nicht beschädigt wird.