vom Versand von Gesundheitsdaten per Mail, dazu gehören auch Krankschreibungen würde ich abraten. Die E-Mail ist unverschlüsselt und die Daten können daher abgefangen werden.Außerdem wird die Krankschreibung bei gesetzlich Versicherten ohnehin digital an den Arbeitgeber übermittelt.
Für kleine Einkäufe praktisch, bei größeren Einkäufen aber zu aufwändig und zu Fehleranfällig. Das Risiko beim Scannen etwas zu übersehen ist einfach zu hoch und dann hat man natürlich ein Diebstahlverdacht am Hals.
Laut eines Berichtes von HR-Maintower aus November schlafen 50 % der Erwachsenen noch mit Kuscheltieren. Ich habe selber über 40 Kuscheltiere und davon die meisten extra Groß.
Nein, dein Bett ist Privatsache. Nur weil etwas nicht als üblich angesehen wird, ist es nicht schlecht oder krank. Ich bin etwas älter als du und habe ganz viele Kuscheltiere und ab und zu kommt mal ein neues dazu.
Da eine Dienstaufsichtsbeschwerde keinerlei rechtliche Wirkung entfaltet (formlos, fristlos, zahnlos) kann man sich den Aufwand sparen. Ansonsten zeigen deine Schilderungen nur, dass man bei Verkehrskontrollen abseits der verpflichtenden Angaben zur Identität, der Fahrerlaubnis, den Fahrzeugdaten (Fahrzeugschein vorlegen) keine weiteren Angaben machen sollte. Ansonsten muss man natürlich noch die vorgeschriebene Fahrzeugausstattung (Warndreieck, Warnweste, Verbandskasten usw.) vorzeigen.
Auf Fragen zum Drogen- oder Alkoholkonsum darf man auch lügen und einfach „Nein“ Antworten oder die Antwort verweigern. Die Drogentests und das Pusten ins Alkoholmessgerät sind FREIWILLIG und können einfach so verweigert werden. Diese Maßnahmen dienen NICHT dazu deine Unschuld zu beweisen, sondern sollen einen Anfangsverdacht für eine Straftat begründen. Die Polizei kann dann auch nicht einfach aufgrund der Weigerung eine Blutprobe anordnen, denn die bloße Weigerung begründet keinen Anfangsverdacht auf eine Straftat. Dieser kann sich z.B. durch Ausfallerscheinungen oder eine auffällige Fahrweise ergeben, dann dürften sie die Blutprobe anordnen.
Ohne Grund dürfen die das nur, wenn bis dahin noch kein Vertrag zustande gekommen ist. In deiner Online-Bestellung liegt erstmal nur ein Angebot. Mit der Bestellbestätigung liegt idR. auch noch kein Vertragsschluss vor. Ein Vertragsschluss liegt erst vor, wenn GameStop dein Angebot angenommen hat. Nach den meisten AGB liegt eine solche Annhame mit Versand der Ware vor. Sofern du im Bestellprozess bereits eine Zahlung ausgelöst hast, weil dich der Shop im Bestellprozess dazu aufgefordert hat, liegt mit dieser Zahlung ein Vertragsschluss vor. Hier kommt es leider auf die technischen Details des Zahlungssystems an.
Nach einem Vertragsschluss bliebe GameStop noch die Anfechtung des Vertrages, z.B. wegen falscher Übermittlung( § 120 BGB), weil z.B. das Warenwirtschaftsssystem unzutreffende Bestandsdaten in den Online Shop eingespeist hat. Die Bestellung kann also durchaus „storniert“ werden.
Dann könne sie die Leistung noch verweigern, wenn ihnen die Lieferung aus tatsächlichen Gründen unmöglich oder wegen extremer Mehrkosten im Verhältnis zu deinem Leistungsinteresse nicht mehr zumutbar ist (§ 275 I, II BGB).
Die Lage ist leider von vielen Faktoren abhängig. Hier kann die wirklich sicheren Rechtstrat nur ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale geben, die den Fall komplett kennen.
Für Kuscheltiere ist man nie zu alt.
Sollte dein Arbeitgeber dir noch keine schriftlichen Angaben zu deiner Arbeit geschickt haben, hast du einen Anspruch darauf, dass er dir die wesentlichen Bedingungen per E-Mail, Brief o.ä. mitteilt. https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Arbeitsrecht/Bestehende-Arbeitsverh%C3%A4ltnisse-K%C3%BCndigung-und-Sozialversicherung/nachweisgesetz-arbeitsbedingungen/ Dies würde ich jedenfalls vom Arbeitgeber verlangen, wenn dir sowas oder ein Arbeitsvertrag in Textform (z.B. auf Papier oder per Mail) nicht vorliegt. Falls du keinen schriftlichen Arbeitsvertrag abgeschlossen hast, dürfte allein deine Tätigkeit und die wiederholte Annahme deiner Leistung ein Arbeitsvertrag darstellen. Die Sammlung von Beweisen und Dokumentation deiner Arbeitszeit ist sehr gut. Die Verweigerung des Lohns ist natürlich kein gutes Zeichen.
Falls dein Lohn bereits fällig ist, kannst du diesen einfach mal einfordern, indem du deinem Arbeitgeber einen Brief schickst und eine Zahlungsfrist setzt. Diesen kannst du auch selber mit einem Zeugen (z.B. ein Freund) in den Briefkasten einwerfen. Es ist hilfreich, wenn der Zeuge den Brief zuvor selber liest und selber in den Umschlag steckt und mit dir einwirft.
Das ist m.E. mittlerweile sehr unüblich. Bei Edeka, Rewe, Penny und Netto wird bei mir überwiegend an der Kasse gewogen. Selber abwiegen ist mir nur sehr selten begegnet. Dazu komm Noch, dass dieses selber abwiegen auch Verantwortung auf den Kunden ablädt. Das selber abwiegen soll wohl den Kassierprozess beschleunigen. Da es mittlerweile sehr unüblich ist und die Waagen auch teilweise versteckt (z.B. hinter den Ablagen) sind, kann man das als Neukunde in so einem Laden dann auch mal schnell vergessen. Damit ist die Beschleunigung dann weg.
Ob man mit keinem, einem, ganz vielen, großen oder kleinen Kuscheltieren schläft ist reine Privatsache. Hauptsache man fühlt sich wohl im eigenen Bett.
Nein! Man ist dafür nie zu alt. Außer den eigenen Vorlieben gibt es keine Gründe auf Kuscheltiere zu verzichten.
Zunächst solltest du ein Lärmprotokoll erstellen. Dann würde ich deinem Vermieter den Lärm schriftlich anzeigen und zur Unterlassung auffordern und diese Schreiben am besten mit einem Zeugen in seinen Briefkasten werfen. Damit hast du zunächst einmal den Lärm als Mangel den Vermieter angezeigt. In diesem Schreiben kannst du auch eine Mietminderung androhen. Anschließend kannst du die Miete dann ohne Zustimmung des Vermieters um eine angemessene Höhe mindern. Für eine Ruhestörung hat das Landgericht Berlin mal eine Mietminderung von 10 % als angemessen erachtet. Dauerhafter Lärm ist nämlich eine Minderung der Gebrauchstauglichkeit der Wohnung und damit rechtfertigt er eine angemessene Mietminderung.
https://www.mietrechtkreuztal.de/mietminderung-bei-permanentem-ruhestoerendem-laerm-aus-nachbarwohnung/
Hier kann zum einen Beschwerde beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten deines Bundeskandes helfen. Der kann u.a. ein Bußgeld verhängen und wahrscheinlich auch die Entfernung oder Neuausrichtung anordnen. Zusätzlich habt ihr einen eigenen Unterlassungsanspruch gegen den Nachbarn, den ihr im Klagewege durchsetzen könnt. Hierfür erscheint mir ein Anwalt sinnvoll.
Ich habe auch ganz viele große Kuscheltiere.
Für Kuscheltiere ist man nie zu alt. Ich habe selber einige große und ab und zu zieht mal ein neues ein.
Es gibt kein ausdrückliches Verbot im öffentlichen Straßenraum für Fahrräder Parkplätze zu nutzen. Allerdings kann ein ausgewiesener Parkplatz durch ein weißes Zusatzschild auf bestimmte Fahrzeugarten begrenzt werden. Das wird z.B. für Motorräder und manchmal auch Autos gemacht. In solchen Fällen darfst du dein Fahrrad dort nicht abstellen. Im übrigen musst du natürlich platzsparend parken, dein Rad also je nach Lage z.B. nach ganz vorne schieben oder an den Rand stellen.
Letztlich obliegt es allein dem Gericht, welche Beweise für eine Verurteilung ausreichend sind. Es gilt der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung nach § 261 StPO. Allerdings muss das Gericht durchaus einige Grundsätze beachten. So darf die Beweiswürdigung nicht gegen Denkgesätze verstoßen, widersprüchlich, unlogisch sein und die Bewiserhebung muss auf alle beweiserheblichen Tatsachen gestützt werden. In deinem Beispiel müsste sich das Gerich zwingend mit Frage befassen, wie die Person in den Besitz der Tatwaffe gelangt ist. Das bloße Auffinden der Tatwaffe bei einer Person dürfte nicht ausreichen, insbesondere wenn seit der Tat schon viel Zeit vergangen ist.
Kuscheltiere darf man solange verwenden, wie es einem gefällt. Es gibt keine Altersgrenze. Kuscheltiere sind deine Privatsache. Wenn man als Mann mit 20 oder Älter noch Kuscheltiere mag ist es völlig in Ordnung welche (auch mehrere und Große) zu haben und damit auch zu kuscheln, wenn man es mag.
Die Grenze würde ich erst ziehen, wenn man die Kuscheltiere ständig überall mitnimmt oder andere extreme Auswüchse.
Die Schadenshöhe ist oft gering, nicht viel höher als beim Parken ohne Fahrschein. Für letzteres kommt man auch nicht in den Knast, weil es eine Ordnungswidrigkeit ist. Ein Häftling kostet den Staat pro Tag ca. 100-200 €, je nach Bundesland. Zur Schadenshöhe ist das ein krasses Missverhältnis. Ferner wirkt der zugehörige Straftatbestand nicht abschreckend, weil die Entdeckungswahrscheinlichkeit bei einer Kontrolldichte von ca. 2 % aller Fahrgäste im ÖPNV verschwindend gering ist. Einzig häufigere Kontrollen wären hilfreich, und dann reichen die 60 € fürs erhöhte Beförderungsentgelt völlig aus. Dann lohnt sich Schwarz fahren einfach nicht mehr.
Fürs Schwarzfahren wird überwiegend eine Geldstrafe verhängt. Es kommen daher regelmäßig nur Leute ins Gefängnis, die diese Geldstrafe aus verschiedensten Gründen nicht entrichten können. Daher trifft es bei diesen Delikt vor allem die Armen der Gesellschaft.
Eigentlich ist man nie zu alt für Kuscheltiere. Erlaubt ist, was gefällt.