Da eine Dienstaufsichtsbeschwerde keinerlei rechtliche Wirkung entfaltet (formlos, fristlos, zahnlos) kann man sich den Aufwand sparen. Ansonsten zeigen deine Schilderungen nur, dass man bei Verkehrskontrollen abseits der verpflichtenden Angaben zur Identität, der Fahrerlaubnis, den Fahrzeugdaten (Fahrzeugschein vorlegen) keine weiteren Angaben machen sollte. Ansonsten muss man natürlich noch die vorgeschriebene Fahrzeugausstattung (Warndreieck, Warnweste, Verbandskasten usw.) vorzeigen.
Auf Fragen zum Drogen- oder Alkoholkonsum darf man auch lügen und einfach „Nein“ Antworten oder die Antwort verweigern. Die Drogentests und das Pusten ins Alkoholmessgerät sind FREIWILLIG und können einfach so verweigert werden. Diese Maßnahmen dienen NICHT dazu deine Unschuld zu beweisen, sondern sollen einen Anfangsverdacht für eine Straftat begründen. Die Polizei kann dann auch nicht einfach aufgrund der Weigerung eine Blutprobe anordnen, denn die bloße Weigerung begründet keinen Anfangsverdacht auf eine Straftat. Dieser kann sich z.B. durch Ausfallerscheinungen oder eine auffällige Fahrweise ergeben, dann dürften sie die Blutprobe anordnen.