Ohne Grund dürfen die das nur, wenn bis dahin noch kein Vertrag zustande gekommen ist. In deiner Online-Bestellung liegt erstmal nur ein Angebot. Mit der Bestellbestätigung liegt idR. auch noch kein Vertragsschluss vor. Ein Vertragsschluss liegt erst vor, wenn GameStop dein Angebot angenommen hat. Nach den meisten AGB liegt eine solche Annhame mit Versand der Ware vor. Sofern du im Bestellprozess bereits eine Zahlung ausgelöst hast, weil dich der Shop im Bestellprozess dazu aufgefordert hat, liegt mit dieser Zahlung ein Vertragsschluss vor. Hier kommt es leider auf die technischen Details des Zahlungssystems an.
Nach einem Vertragsschluss bliebe GameStop noch die Anfechtung des Vertrages, z.B. wegen falscher Übermittlung( § 120 BGB), weil z.B. das Warenwirtschaftsssystem unzutreffende Bestandsdaten in den Online Shop eingespeist hat. Die Bestellung kann also durchaus „storniert“ werden.
Dann könne sie die Leistung noch verweigern, wenn ihnen die Lieferung aus tatsächlichen Gründen unmöglich oder wegen extremer Mehrkosten im Verhältnis zu deinem Leistungsinteresse nicht mehr zumutbar ist (§ 275 I, II BGB).
Die Lage ist leider von vielen Faktoren abhängig. Hier kann die wirklich sicheren Rechtstrat nur ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale geben, die den Fall komplett kennen.