Darf ein Busfahrer mein gültiges Studententicket einziehen weil ich meinen Ausweis vergessen habe?

4 Antworten

Hast du den Namen und die Busnummer des Fahrers?

Wenn das in den ABG´s nicht vorgesehen ist, eine Anzeige wegen z. B. Diebstahl und anderer Straftaten machen und alle auflaufenden Kosten und einen Schadenersatz mit einklagen.

Alternativ

Zunächst in einem Schreiben dem Vorstandsvorsitzenden berichten und darauf hinweisen, dass du künftig im Rahmen der Gültigkeit gezwungen wurdest schwarzzufahren und bei einer Prüfung den Diebstahl zu Protokoll bringen wirst und das Schreiben in Kopie form jeweils beifügst.

Ja natürlich ist mir auch schon passiert , es gilt ja nur in Verbindung mit deinem Ausweis sonst könnte es ja jeder nutzen . Du musst es bei dem jeweiligen Unternehmen Anfragen dort wurde es abgegeben !


YueYu  22.08.2014, 18:19

So natürlich finde ich das nicht, ich höre sowas zum ersten Mal. Ich glaube nicht, dass er das so einfach darf. Wenn man ein Ticket dabei hat, wieso sollte er auch noch nach dem Ausweiß fragen und wenn man den nicht dabei hat, kann er dir das Ticket einfach wegnehmen?

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dissenterr  22.08.2014, 18:22
@YueYu

Hatte mich Anfangs auch gewundert , aber du darfst nicht vergessen das es hier um Betrug geht da das Ticket nur in Verbindung mit seinem Ausweis gültig ist , sonst könnte sich ja jeder so ein billiges Studenten Ticket holen .

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Buffy2501 
Beitragsersteller
 22.08.2014, 18:28

ich weiß dass es nur in Verbindung mit einem Personalausweis gültig ist.aber wenn man in einen Bus einsteigt muss man den studentenausweis ja vorzeigen. Meines Erachtens nach hat der Busfahrer nur die Berechtigung mich nicht mitzunehmen wenn ich meinen Ausweis vergessen habe und nicht meinen gültigen Studentenausweis einzuziehen. Oder liege ich da falsch?

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dissenterr  22.08.2014, 18:30
@Buffy2501

Irgenwie schon , ist mir schon 3 Mal passiert , 2 Mal im Zug und einmal im Bus , und jedesmal einkassiert die teuren Tickets ! Ruf doch einfach mal dort an ,

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Ohne Ausweis ist dass Ticket nicht gültig, und ungültige Tickets können vom Personal eingezogen werden (§ 8 (2) BefBedV).

Du kannst es dir in der Verwaltung des Unternehmens wieder abholen.


anders7777  22.08.2014, 18:29

Und alles ohne Aufklärung?

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Rolf42  22.08.2014, 18:29

Zitat:

Ein Fahrausweis, der nur in Verbindung mit einem Antrag oder einem im Beförderungstarif vorgesehenen Personenausweis zur Beförderung berechtigt, gilt als ungültig und kann eingezogen werden, wenn der Antrag oder Personenausweis auf Verlangen nicht vorgezeigt wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/befbedv/__8.html

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Buffy2501 
Beitragsersteller
 22.08.2014, 18:32

Also ich kann es wieder abholen wenn ich meinen Personalausweis nachzeige?

Einer Freundin ist es passiert das der Busfahrer den studentenausweis zerrissen hat. Darf er das?

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Ich verstehe nicht ganz, warum der Busfahrer das überhaupt tun sollte. Ich denke nicht, dass er das darf (es sei denn, das Ticket ist gefälscht).