Darf der Busfahrer nach Ausweis fragen?
hey ich fahre oft mit dem bus und kaufe mir meine tickets immer auf der DB App. Da ich noch 14 bin kaufe ich mir das Kinder ticket. Ein Busfahrer hat mich letztens angemault und gesagt das ich ohne Ausweis kein kinder ticket kaufen darf, ebenso sagte er ich darf nicht mehr mitfahren obwohl ich schon ein ticket gekauft habe :( Dafür habe ich doch bestimmt irgendwelche rechte oder so… Bitte hilft mir
4 Antworten
Ja, das darf der Busfahrer.
In den "Bedingungen für den Internet-Verkauf von Fahrkarten und BahnCards" der DB (die die Vertragsgrundlage für den Fahrkartenkauf mit der DB-App sind) steht dazu ausdrücklich:
7.1.1 Fahrkarten und Reservierungen als Handy-Tickets sind erhältlich für Inhaber einer BahnCard, eines gültigen EU-Personalausweises oder Personalausweises aus Norwegen bzw. der Schweiz, eines deutschen oder internationalen Reisepasses, eines von einer deutschen Behörde ausgestellten elektronischen Aufenthaltstitels, einer von einer deutschen Behörde ausgestellten Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender sowie einer von einer deutschen Behörde ausgestellten Bescheinigung über die Weiterleitung als Asylsuchender (ID-Karten), die sich zuvor auf www.bahn.de oder in der Buchungs-App mit folgenden Angaben angemeldet haben: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse.
und
Für die Buchung eines Handy-Tickets für Kinder ohne eine Begleitung (...) (alleinreisende Kinder) sind abweichend von Nr. 7.1.1 Satz 1 als ID-Karten ausschließlich eine BahnCard, ein Personalausweis oder ein Kinderausweis, welche jeweils auf das Kind ausgestellt sind, zugelassen.
Selbst ein Schülerausweis reicht demnach nicht aus. Es ist zwar fraglich, ob der Busfahrer tatsächlich hundertprozentig auf der Einhaltung dieser Bedingungen besteht, aber die Frage nach einem Ausweis ist grundsätzlich berechtigt.
Wenn das Ticket nur in Verbindung mit einem Identifikationsdokument gültig ist, ist das eben so. Wenn du es nicht vorlegen möchtest, gilt das Ticket nicht.
Rechte? Nein
das gehört zu den Beförderung Bedingungen. Du musst mit dem Schülerausweis belegen, das du das Kinderticketnutzen darfst. Gerade mit 14. das ein Grundschüler keine 14 Jahre alt ist erkennt man.
Ich muss im Zug auch nachweisen, das ich der bin, auf den Das Ticket gebucht worden ist.
Ein Schülerausweis kann zwar durchgehen, reicht aber offiziell auch nicht aus. Rolf42 hat die Bedingungen da ganz gut aufgelistet.
Das klingt wirklich etwas absurd. Ist mir persönlich noch nicht passiert. Ich würde dir erstmal raten, notfalls von jetzt an einen dabei zu haben. Lass uns einfach hoffen, er hatte nur einen schlechten Tag, aber sowas geht natürlich gar nicht klar.
Ist aber natürlich schwer einzuschätzen bei Jugendlichen, wie alt sie sind.
Aber ich denke, sowas kommt nicht all zu oft vor, also hoffen wir, dass es nur eine Ausnahme war.
Klar, hab ich auch. Aber ist mir trotzdem noch nicht untergekommen, dass ein Busfahrer sich daran aufhängt und jemanden deswegen nicht mitfahren lässt. Vor allem, weil man Ausweise meist nachreichen darf und ich das jetzt als Einzeltickets verstanden habe.
Was soll denn da absurd sein? Es gibt Tickets, die nur in Verbindung mit einem Ausweis gültig sind. Das kann bei unter 16 Jährigen meist auch ein Schülerausweis sein.