Übergabe von Unterlagen nach Beendigung einer Betreuung? Gibt es Fristen?
Ein gesetzlicher Betreuer hat ja ziemlich viele Unterlagen von Betreuten (Kontoauszüge, Dokumente, usw.). Wie ist das denn mit einer Übergabe wenn die Betreuung beendet wurde?
6 Antworten
Ganz wichtig: Der Betreute hat ein Recht auf die Unterlagen, aber er mus die selber holen. Der Betreuer ist nicht in der Pflicht die zu bringen, das mus der Betreute selber organisieren, indem er dem Betreuer hinterher telefoniert und einen Termin aus macht.
Ein gesetzlicher Betreuer:
Auch wenn die Aufgabe mit dem Tod des Betreuten endet: übergeben werden die Unterlagen an die nachgewiesenen Erben, einen neu bestellten Betreuer oder an den Betreuten selbst, wenn die Betreuung durch das Gericht entfällt.
Der Betreuer muss überhaupt keine Unterlagen mehr herausgeben.
Er kann dies verweigern mit der Begründung, dass er in einem möglicherweise gegen ihn angestrengten Strafverfahren wegen Untreue und Unterschlagung, sich nicht selbst belasten müsse.
Leider kommt es sehr oft vor, dass Betreuern - insbesondere Berufsbetreuern - untreues Verhalten vorgeworfen wird.
Dieser Missstand hat den Anwalt für Betreuungsmissbrauch Prof. Dr. Thieler dazu veranlasst, zu resümieren, dass gesetzliche Betreuer eine "Linzenz zun Ausplündern" besitzen. (vgl. "www.Betreuungsrecht.de")
Es ist eben kontraproduktiv, wenn das Betreuungsgericht und der Berufsbetreuer unter einer Decke stecken und ihre Arbeitszeit dazu benutzen, immer neue Gemeinheiten gegen die Betreuten auszuhecken.
Am besten machst du einen Termin mit dem Betreuer zur Übergabe aller Dokumente und Unterlagen, sofern der Betreute verstorben ist und du erbberechtigt bist. Sollten Kontoauszüge nicht herausgegeben werden, so kannst du diese auch bei der Bank mithilfe des Erbscheins einsehen.
Wenn es einen anderen Grund für die Beendigung der Betreuung gibt, also der Betreute von Amts wegen keine Betreuung mehr benötigt, so kann er die Dokumente anfordern.
Grundsätzlich kann man sich aber auch immer an das zuständige Amtsgericht/ Familiengericht wenden, oftmals wird auch alles nach der Betreuung über diese Stelle abgewickelt.
Ich behaupte die Dokumente müssen sofort zurückgegeben werden, außer es gibt rechtliche Vorschriften, die das explizit anders regeln. Wobei mir da jetzt nix einfällt.
Auch aus datenschutzrechtlichen Gründen darf dann nix mehr da sein, wenn die Erlaubnis, bzw. der Grund wegfällt. Siehe da auch das geforderte Löschkonzept.