Darf die Polizei mein Handy für immer behalten?

14 Antworten

Sollte es später rechtskräftig als Tatwerkzeug eingestuft werden dürfen sie es behalten. Bis dahin haben sie das Recht zu prüfen, ob es Tatwerkzeug war. Nicht für immer, aber im Falle eines smartphones kann das schon mal so lange dauern, bis selbst das Nachfolgemodell veraltet ist.

Ein ganz klares: "Es kommt drauf an."

Zunächst Mal wird ein Beweismittel solange behalten, wie es als Beweismittel dient (siehe §§94, 98, 111n StPO) und wird nach dem Gerichtsverfahren herausgegeben. Auswertung eines Handys bei uns in Bayern dauert aktuell ca. 4-6 Monate, dann noch die Gerichtsverhandlung... bis ein Handy wieder ausgehändigt wird, kann es also gern mal ein Jahr dauern. Gibt der Betroffene seinen Gerätesperrcode an, gehts ein paar Monate schneller, gibt er ihn nicht an, dauerts ein paar Monate länger...

Stellt sich raus, dass das Handy Tatmittel war (also z.B. weil mit dem Handy Drogengeschäfte abgewickelt wurden, Kinderpornographie o.ä. versendet wurde etc.) unterliegt der Gegenstand der Einziehung (§74 StGB) und wird gar nicht mehr ausgehändigt.

Wurde das Handy durch eine Tat "hervorgebracht", also z.B. hat der Täter über eine Betrugsmasche PayPal Guthaben "gesammelt" und davon ein Handy gekauft, zählt das Handy als "Tatprodukt" und wir ebenfalls nach §74 StGB eingezogen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Frage765493  05.07.2021, 09:04

Kann die Polizei in Folgendem Fall etwas tun?

Ein sehr guter Freund von mir hat einige anonyme Anrufe erhalten, der Anrufer verbreitet ziemlich extreme Unwahrheiten über mich und ist wirklich beleidigend.

Als mein Freund mich informiert hat habe ich natürlich sofort anzeige gegen Unbekannt erstattet, kann die Person ausfindig gemacht werden bzw. macht die Polizei in diesem Fall überhaupt etwas? Also können Sie die anrufe zurückverfolgen?

Oder soll ich bei meinem Anbieter so eine Fangschaltung einrichten lassen? Die sind halt relative teuer.

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Dommie1306  05.07.2021, 10:02
@Frage765493

Also prinzipiell ist "anonym" anrufen so ohne weiteres ja nicht möglich. Die Polizei wird also auf jeden Fall beim Anbieter nachfragen, wer da angerufen hat. Fraglich ist halt, ob das was bringt (#Prepaid-Karte mit Fakepersonalien etc.) In dem Fall liegt was vor ? Verleumdung? Üble Nachrede? Könnte mir vorstellen, dass da die Staatsanwaltschaft nicht all zu tief einsteigen möchte...

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Frage765493  05.07.2021, 10:44
@Dommie1306

Üble Nachrede.... es wir gesagt das ich mit vielen Männern schlafen würde und andere ähnliche Dinge.

Im Internet steht das die Polizei da gar nichts macht, deshalb bin ich mir unsicher ob ich da Geld investieren soll oder nicht.

Also dann kann ich mir ja trotzdem die Kosten für eine Fangschaltung sparen, wenn die Polizei evtl. die Daten über den Anbieter bekommt oder? Ich möchte als Studentin nicht unnötig Geld ausgeben, wenn die Polizei das über den Anbieter herausfinden kann, ich bekomme mit eine Fangschaltung ja dann rein theoretisch auch nur die Daten die die Polizei erhalten wird....

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Dommie1306  05.07.2021, 10:59
@Frage765493

Richtig. Eine Strafetat liegt ja erstmal vor, also versucht die Polizei die Daten zu ermitteln. Wenn das nicht weiterführt, kann ich mir halt vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellt. Wenn du dann dringend die Ergebnisse haben willst - die dich nicht weiterbringen werden, da ansonsten das Verfahren ja nicht eingestellt worden wäre - kannst du Akteneinsicht beantragen...

Fangschaltung halte ich für unnötig. Fordere doch enen Einzelverbindungsnachweis für die tatrelevante Zeit an, selbes Ergebnis, viel billiger...

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Hsjakaksshb 
Beitragsersteller
 27.05.2021, 14:14

Danke

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Dommie1306  27.05.2021, 14:24
@Hsjakaksshb

Gerne. Je nachdem, ob was drauf ist - das weißt du ja - spricht auch nichts dagegen, wenn du beim Sachbearbeiter mal nachfrägst, wie es ausschaut... aber warte damit noch ein bisschen ab.. 1 Monat ist halt da wirklich keine Zeitspanne...

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Das ist nur möglich, wenn du es aus einem Gewinn einer Straftat gekauft hast.


Dommie1306  21.05.2021, 10:15

Oder wenn es ein Tatwerkzeug war...

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wiki01  21.05.2021, 09:33

Nö. Wenn ich darüber meine Verabredungen zu Straftaten organisiere, ist es Tatwerkzeug, und bleibt eingezogen.

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ES1956  21.05.2021, 09:32

Quatsch

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Wenn sie auf dem Handy was finden, wird es einbehalten und ggf. später vernichtet.

Finden sie nichts, bekommst du es nach Abschluss des Verfahrens wieder.

Das kann sich noch hinziehen, wenn es ein Beweismittel ist. Allerdings kannst du einen Antrag auf Herausgabe stellen. Dann kann das Gericht beschließen dir dein Handy zurückzugeben. Das machen sie auch, wenn da nichts wichtiges drauf ist


Dommie1306  21.05.2021, 10:16
Das machen sie auch, wenn da nichts wichtiges drauf ist

Was sie aber nicht wissen, bevor es untersucht worden ist. Anders gesagt: Von der handvoll Aushändigungsanträgen, die ich bislang erlebt habe, wurden genau 0 positiv beschieden...

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