Darf die Polizei die Tür auftreten, wenn sie einen Durchsuchungsbeschluss haben, aber keiner die Tür aufmacht?
11 Antworten
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Ja, dürfen sie.
Aber in der Regel lassen sie die Tür von einem Schlüsseldienst öffnen.
Nur wenn es schnell gehen muss, wird die Tür eingetreten.
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Prinzipiell: Ja.
Wenns geht, wird ein "harmloseres" Mittel gewählt - Generalsschlüssel des Hausmeisters, Schlüsseldienst etc.
Fakt ist aber auch: Wenn ersichtlich ist, dass jemand in der Wohnung ist und nicht aufmachen will, wird die Tür sofort eingetreten - nicht, dass noch Beweismittel auf die letzten Minuten "verloren gehen" ;-)
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In aller Regel nehmen sie den Schlüsseldienst in Anspruch, da die Tür nach der Maßnahme wieder verschlossen werden muß.
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Jein, denn der Schließriegel wäre dann immer noch im Sperrzustand, was bei Zusammenbau äußerst störend ist. Insofern ist der Schlüsseldienst erste Wahl. Bei Gefahr im Verzug natürlich der 45er General-Schlüssel.
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Ja...
Aber man kann auch fast zerstörungsfrei Türen öffnen. Mit Werkezeugen wie ein Schlüsseldienst hat oder teilweise auch die Feuerwehr benutzt... ansonsten kann man immer noch treten, brechen, rammen, sägen, sprengen...
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Bei Gefahr im Verzug darf sie die Tür aufbrechen.
Ansonsten werden, sofern die Rechtsgrundlage da ist, Öffnungsdienste beauftragt.
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Ein Durchsuchungsbeschluss und Gefahr im Verzug schließen sich meist gegenseitig aus.
Ein Durchsuchungsbeschluss ist die Rechtsgrundlage für das Öffnen der Tür.
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...geht aber auch anders, dann muss der Tischler /Fensterbauer kommen und es wieder schließfähig machen.