Wenn die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss für eine Bank bekommen würde, könnte man damit auch die Schließfächer von allen Privatpersonen durchsuchen?

9 Antworten

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nein.

die fächer sind vermietet

das ist genau so wie in einem 6 fam haus, wo der vermieter auch drin wohnt

dürfen sie beim eigentümer durchsuchen, dürfen sie nicht automatisch auch bei den mietern rein

Naja. Zur Bank gehören auch die Schließfächer. Wenn explizit Gefahr im Verzug ist (als Beispiel: eine Bombe ist in einem der Schließfächer), dürften sie sofort ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss alles durchsuchen.

Bei einer routinemäßigen Kontrolle vermutlich nicht, da in den Schließfächern private Dinge zu finden sind und es dabei um einzelne Personen gehen würde. Wenn die Bank durchsucht werden soll, dann nur das, was die Bank selbst "kontrolliert". Die Schließfächer werden von den "Mietern" kontrolliert.

Woher ich das weiß:Hobby – Gut informierte Laie

Kommt darauf an, wie weit der Durchsuchungsbeschluss reicht. Geht es etwa um einen Betrugsvorwurf gegen die Bank, wäre ein pauschales Durchsuchen auch der Kundenschließfächer schlicht unverhältnismäßig und würde wohl von keinem Richter unterschrieben werden. Vielmehr ist man dann auf die Durchsuchung der Teile der Bank beschränkt, in denen typischerweise Beweismittel erwartet werden.

Nein. Das schließt ein Durchsuchungsbeschluss gegen die Bank in keinem Fall ein.

Aber gegen eine Privatperson, die ein Schließfach besitzt.


rorftock  19.05.2021, 11:09

jaaaaaa☺

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Da müßte für jedes einzelne Fach ein Beschluss veranlasst werden, weil die Bank nicht Eigentümer des Inhaltes ist.