Darf die Polizei bei Eigengefährdung Nacktkontrolle durchführen?
4 Antworten
Da Rasierklingen auch schon in der Unterhose und mit Klebeband befestigt auf der Haut gefunden wurde: ja, der Suizidant wird ausgezogen!
Wo hast du das denn her? Es muss sichergestellt werden, dass rein gar nichts gefährliches ins Gewahrsam geht.
§ 7 SGV NRW
(1) In Gewahrsam genommene Personen sind bei ihrer Einlieferung gemäß § 39 PolG NRW zu durchsuchen. Dies gilt auch bei der Wiedereinlieferung nach vorübergehender Abwesenheit vom Gewahrsam. Eine mit einer vollständigen Entkleidung verbundene körperliche Durchsuchung ist zulässig, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person Gegenstände im Sinne von § 43 PolG NRW verborgen hält oder bei sich trägt und diese Gegenstände ansonsten unentdeckt blieben.
Dann lies dir mal die anderen 16 PolG durch. Welcher Gesetzgeber sollten denn eine solche Ermächtigungs-Lücke für seine Polizei hinterlassen haben?!
Nein den wie soll den das gehen wen man in der Psychiatrie erstmal Festsitzt bist sicher ist das man für sich selber und andere keine Gefahr mehr ist!
Ja, muss sie sogar.
Kommt auf dem konkreten Einzelfall an und dem Bundesland , wegen der 16 Polizeiaufgabengesetz der Länder in Bayern darf die Polizei fast alles , in Bremen od Niedersachsen geht es liberaler zu.
Das einzig was möglich ist, man kann die Massnahme im Nachhinein vor dem Verwaltungsgericht überprüfen lassen .
Stimmt nicht, nur durchsucht und abgetastet